Schule - Lernmittelfreiheit
Beschreibung
In Hessen gilt die so genannte Lernmittelfreiheit: Schülerinnen und Schüler oder ihre Eltern müssen Lernmittel wie Schulbücher, Materialien für den naturwissenschaftlichen Unterricht oder Lernsoftware nicht auf eigene Kosten anschaffen. Stattdessen können diese für einen bestimmten Zeitraum ausgeliehen werden.
Bestimmte Gegenstände sind von der Lernmittelfreiheit ausgenommen und müssen von den Schülerinnen und Schülern selbst mitgebracht werden. Dazu gehören zum Beispiel Schreib- und Zeichenmaterial, Taschenrechner und Musikinstrumente. Für die Anschaffung von Lehrmitteln wie Sportgeräten oder Wandkarten sind hingegen die Schulträger zuständig.
Zuständigkeit
Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen und beihilfeberechtigten Ersatzschulen werden die an der Schule eingeführten Lernmittel unentgeltlich und zeitlich befristet zum Gebrauch überlassen (Ausleihe) oder sie werden in den Räumen der Schule zum gemeinsamen Gebrauch bereitgestellt.
Ansprechpartner
Schulservice
Beschreibung
Raumvermietung
Schülerbeförderung und Schülerfahrtkostenerstattung, Schulzeitkarten
Bau- und Sanierungsmaßnahmen Schulen
Personalangelegenheiten Schulservice/ Schulen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Am Bahnhof
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Tiefgarage Ferdinand-Stuttmann-Straße
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Bahnof
Linien:- Bus: Linie Linie 11, 16, 31, 32, 41,42, 51, 52, AST 70, AST 71
- Haltestelle: Haltestelle Bahnhof Südseite
Linien:- Bus: Linie Linie 22, 24, 46, 61, 67
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 83-2711
Telefax: 06142 83-2748
E-Mail: monika.alabowitz@ruesselsheim.de
Kontaktperson
Monika Glotzbach
Monika Alabowitz
Jutta Wiemann
Simon Orthmann
Hausanschrift
Fax: 06142 83-2748
Telefon Festnetz: 06142 83-2286
E-Mail: simon.orthmann@ruesselsheim.de
Esther Jorde
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82
BIC: FFVBDEFF
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Frankfurt
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09
BIC: HELADEF1GRG
Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau
Stichwörter
Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Kindertagesstätten, Schülerbeförderung, Schülerfahrtkostenerstattung
Rechtsgrundlage(n)
- §153 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG)
- Verordnung über die Zulassung von Schulbüchern und digitalen Lehrwerken
- Verordnung über die Durchführung der Lernmittelfreiheit
- Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über die Durchführung der Lernmittelfreiheit
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 10.08.2016
Stichwörter
kostenfrei, kostenlos, Lehrmaterialien, Leihe, Schulbücher, Lernmaterialien, Schulmaterialien, Schulbuch, Lehrmittelfreiheit, leihweise, Übungshefte