Personenbezogene Daten - Löschung von Daten
Beschreibung
Grundsätzlich können Sie von jeder öffentlichen Stelle des Bundes, des Landes Hessen, der Gemeinden und Landkreise die Löschung Ihrer gespeicherten (personenbezogenen) Daten verlangen.
Zuständigkeit
Ihren Antrag auf Löschung richten Sie an die Stelle, die Daten über Sie speichert.
Ansprechpartner
Stadtbüro Innenstadt
Beschreibung
Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können aufgrund der Vorkehrungen gegen das Corona-Virus nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.
Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerservice@ruesselsheim.de unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.
Das Stadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Sie erhalten außerdem:
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Berechtigungsausweise zur Inanspruchnahme ermäßigter städtischer Leistungen (Rüsselsheim Pass)
Informationsfaltblatt (PDF) - Lebensbescheinigungen
- Meldebescheinigungen
- Untersuchungsberechtigungsscheine
Wir nehmen entgegen
- Bankeinzugsermächtigungen für die Verwaltung
- Fundsachen
- Steuer- und Abgabenerklärungen für die Verwaltung
Sie können beantragen:
- Auskunftssperren
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
- Baumfällungen
- Beseitigung (Verbrennen) von pflanzlichen Abfällen
- Führungszeugnisse
- Wohnberechtigungsscheine
- Wohngeld / Lastenzuschuss
- Parkberechtigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte / Blinde
Sie erhalten Antragsformulare für:
- Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Ehrenamtskarte
- Elterngeld
- Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerjahresausgleich
- Diverse Anlagen zur Steuererklärung
- Leistung für Bildung und Teilhabe
- Schwerbehindertenanträge für das Versorgungsamt
Adresse
Hausanschrift
Frankfurter Straße 9
65428 Rüsselsheim am Main
(Gebäude liegt dem Rathaus gegenüber.)
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Mainvorland
Anzahl der Stellplätze: 200
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Parkhaus Löwenplatz
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Prakhaus Löwenplatz
Anzahl der Stellplätze: 348
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
Linien:- Bus: Linie 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
- Bus: Linie Spätlinien: 70, 71
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 83-2940
Telefax: 06142 83-2949
E-Mail: buergerservice@ruesselsheim.de
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82
BIC: FFVBDEFF
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Frankfurt
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09
BIC: HELADEF1GRG
Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau
Stichwörter
Stadtbüro
Stadtbüro Dicker Busch
Beschreibung
Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können aufgrund der Vorkehrungen gegen das Corona-Virus nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.
Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerservice@ruesselsheim.de unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.
Das Stadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Sie erhalten außerdem:
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Berechtigungsausweise zur Inanspruchnahme ermäßigter städtischer Leistungen (Rüsselsheim Pass)
Informationsfaltblatt (PDF) - Lebensbescheinigungen
- Meldebescheinigungen
- Untersuchungsberechtigungsscheine
Wir nehmen entgegen
- Bankeinzugsermächtigungen für die Verwaltung
- Fundsachen
- Steuer- und Abgabenerklärungen für die Verwaltung
Sie können beantragen:
- Auskunftssperren
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
- Baumfällungen
- Beseitigung (Verbrennen) von pflanzlichen Abfällen
- Führungszeugnisse
- Wohnberechtigungsscheine
- Wohngeld / Lastenzuschuss
- Parkberechtigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte / Blinde
Sie erhalten Antragsformulare für:
- Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Ehrenamtskarte
- Elterngeld
- Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerjahresausgleich
- Diverse Anlagen zur Steuererklärung
- Leistung für Bildung und Teilhabe
- Schwerbehindertenanträge für das Versorgungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06142 83-2900
Telefax: 06142 83-2929
E-Mail: buergerservice@ruesselsheim.de
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82
BIC: FFVBDEFF
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Frankfurt
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09
BIC: HELADEF1GRG
Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau
Stichwörter
Stadtbüro
Voraussetzungen
Ihre Daten müssen gelöscht werden, wenn
- die Speicherung unzulässig ist,
- die speichernde Stelle Ihre Daten zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt oder
- personenbezogene Daten in Akten gespeichert werden, sofern die speichernde Stelle die gesamte Akte zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt.
In bestimmten Dateien, zum Beispiel
- des Bundeskriminalamtes,
- der Landespolizei,
- des Verfassungsschutzes,
- der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden,
- im Melderegister
- und im Bundes- oder im Gewerbezentralregister
- im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)
müssen gespeicherte personenbezogene Daten
-
nach Eintritt eines bestimmten Ereignisses, etwa
- nach Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens,
- nach Freispruch im Strafverfahren,
- nach Umzug in eine andere Gemeinde,
- oder nach Ablauf bestimmter Fristen
gelöscht werden. Vielfach muss die Daten speichernde Behörde innerhalb genau festgelegter Fristen prüfen, ob die Speicherung der Daten noch erforderlich ist. Wie genau mit den Daten zu verfahren ist und welche Fristen einzuhalten sind, ist jeweils behördenspezifisch geregelt.
Keine Löschung von Daten
Ihre Daten werden nicht gelöscht, sondern gesperrt, wenn
- Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung Ihrer Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt würden oder
- die Löschung Ihrer Daten wegen der besonderen Art der Speicherung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist und
- wenn der Löschung durch Rechtsvorschriften bestimmte Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 19 Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG) (Berichtigung, Sperrung und Löschung):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 12 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) (Bundesamt für Verfassungsschutz):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 35 Bundespolizeigesetz (BPolG) (Bundespolizei):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 32 Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG) (Bundeskriminalamt):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 33 Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG) (Bundeskriminalamt):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 489 Strafprozessordnung (StPO) (Strafgerichte, Strafverfolgungsbehörden):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 494 Strafprozessordnung (StPO) (Bundesamt für Justiz für ein zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 29 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Kraftfahrt-Bundesamt für Tilgung der Eintragungen im Fahreignungsregister - vorher: Verkehrszentralregister -):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 45ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG) (Bundesamt für Justiz für Tilgung der Eintragungen im Bundeszentralregister):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 152 Gewerbeordnung (GewO) (Bundesamt für Justiz für Entfernung von Eintragungen im Gewerbezentralregister):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Stellen Sie einen Antrag auf Löschung, um das Verfahren anzustoßen. Er kann dementsprechend formlos schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch bei der Behörde oder dem Unternehmen eingereicht werden, die Ihre Daten vorhält. Die speichernde Stelle prüft sodann, ob die Löschungsvoraussetzungen vorliegen. Ist dies (teilweise) der Fall, löscht sie (teilweise) Ihre Daten und teilt Ihnen dies mit. Andernfalls lehnt sie den Antrag (teilweise) ab.
Im Falle der (teilweisen) Ablehnung oder von Anfang an können Sie sich (auch) an die zuständige Datenschutzkontrolle wenden.
Von der Löschung Ihrer unzulässig gespeicherten Daten sind die Empfänger übermittelter Daten zu benachrichtigen, es sei denn, die Benachrichtigung erweist sich als unmöglich
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonstiges
Nach § 35 des Bundesdatenschutzgesetzes kann ein Betroffener unter bestimmten Voraussetzungen auch von einer nicht öffentlichen Stelle die Löschung personenbezogener Daten verlangen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit am 01.02.2013
Stichwörter
Datenverarbeitung, Widerspruchsrecht gegen die Erhebung, Datenschutzgesetz, Verkehrszentralregister, Datenspeicherung, gespeicherte Daten, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Date, Personenbezogene Daten, Datensperrung, Datenschutz, Löschung von Daten