Jugendhilfe im Strafverfahren
Beschreibung
Wenn junge Menschen im Alter von 14 - 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendhilfe im Strafverfahren wenden.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.
Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren:
Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren gehören insbesondere:
Information und Beratung
- über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
- die möglichen Folgen der Straftat,
- Datenschutz und Vertrauensschutz,
- verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
- bei Problemen und Schwierigkeiten in
- Schule, Beruf und Ausbildung,
- Familie und Wohnen,
- Freizeit sowie bei
- Schulden;
Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über
- die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
- Zukunftsperspektiven,
- Hintergründe der Straftaten,
- Jugendhilfemaßnahmen;
Unterstützung
- des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
- des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;
Betreuung
- in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;
Vermittlung und Begleitung von
- Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Besondere Soziale Dienste
Beschreibung
Adoptionsvermittlung
Bereitschaftspflege in Notsituationen
Hilfen zur Erziehung
Jugendhilfe im Strafverfahren
Pflegeeltern (Anforderungen/ Angebote)
Pflegekinderdienst
Vollzeitpflege bis zur Volljährifkeit
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 4
Postfach
65428 Rüsselsheim am Main
(Bitte beachten Sie die verschiedenen Besucheradressen bei den jeweiligen Bereichen.)
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 83-2140
Telefon: 06142 83-2167
Telefax: 06142 83-2700
E-Mail: besonderer.sozialer.dienst@ruesselsheim.de
Kontaktperson
Nicolle Engelmohr
Telefon Festnetz: 06142 83-1144
Therese Grenzebach
Postanschrift
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2307
E-Mail: fruehe.hilfen@ruesselsheim.de
Christina Zalán-Wollrab
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Telefon Festnetz: 06142 83-2884
E-Mail: fruehe.hilfen@ruesselsheim.de
Bettina Kauß
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2090(während der Öffnungszeiten)
E-Mail: vormundschaft@ruesselsheim.de
Berthold Stadion
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2136(während der Öffnungszeiten)
Andrea Nöll
Karin Roth
Sinem Ersan
Nicole Emich
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82
BIC: FFVBDEFF
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Frankfurt
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09
BIC: HELADEF1GRG
Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau
Stichwörter
Frühe Hilfen, Pflegekinder, Pflegschaften, Vormundschaft
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- § 52 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Hinweise (Besonderheiten)
Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt:
- Täter-Opfer-Ausgleich
- sozialer Trainingskurs
- Einzelfallbetreuung
- Verkehrsseminar
- Beratungsangebote
- Haftentscheidungshilfe:
- Abklären der momentanen Lebenssituation
- Verständigung der nächste Angehörigen
- Suche nach Haftalternativen im Rahmen der Jugendhilfe
- Vermeidung von Untersuchungshaft
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 06.04.2023
Stichwörter
Jugendliche, Jugendgerichtshelferin, Jugendgerichtsgesetz, Jugendhilfe, Diversion, Jugendgerichtshelfer, Heranwachsende, Jugendgerichtshilfe, Jugendamt, Strafverfahren, junge Straftäter