Altpapier Entsorgung

    Abfall: Altpapier

    Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
    Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
    Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.

    Ansprechpartner

    Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR

    Beschreibung

    Die Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR ist ein Zusammenschluss aus den früheren städtischen Betriebshöfen von Raunheim und Rüsselsheim und wurde im Jahr 2016 als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet.

    Wir sind ein innovatives und leistungsstarkes Dienstleistungsunternehmen in den Sparten Abfallsammlung, Straßenreinigung, Grünpflege, Kanalreinigung, Verkehrssicherung, Kfz-Werkstatt und Handwerkerleistungen.

    Unsere Mission: Wir wollen Menschen, die in Raunheim und Rüsselsheim leben, eine saubere und sichere Stadt bieten. Mit Leidenschaft, vollem Einsatz und mit wirtschaftlichem Denken und Handeln sind wir tagtäglich in Raunheim und Rüsselsheim präsent. Dabei sind wir uns unserer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst.

    Dienstleistungen:

    • Grünpflege
    • Spielplatzpflege
    • Straßenreinigung
    • Verkehrssicherung
    • Kanalreinigung
    • Pflege der Friedhofsanlagen
    • Handwerkerleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Johann-Sebastian-Bach-Straße 52

    65428 Rüsselsheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Adam-Opel-Straße
      Linien:
      • Bus: Linie Linien: 41, 42, 61
    • Haltestelle: Friedhofstraße/Walter-Flex-Straße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie: 32

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Servicecenter:

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 16:00 Uhr

    Wertstoffhof Rüsselsheim:

    Montag 09:00 - 18:00 Uhr

    Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 09:00 - 17:00 Uhr

    Samstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Wertstoffhof Raunheim:

    Mittwoch 13:00 - 16:15 Uhr

    Samstag 09:00 - 11:45 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2800(Servicecenter)

    Telefax: 06142 83-2852

    E-Mail: service@staedteservice.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Altpapiertonne, Entsorgung, Wertstoffhof, blaue Tonne, Altpapier, Altpapiercontainer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de