Wahlschein Ausstellung

    Wahlschein beantragen

    Sie möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Wie Sie diesen erhalten, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie wollen an der Wahl per Briefwahl teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
    Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie diese Unterlagen beantragen können. Sie können aber auch bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung den Wahlschein bei Ihrer Gemeindebehörde beantragen.
    Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
    Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnung).

    Ansprechpartner

    Wahlamt

    Beschreibung

    Die Bürgerinnen und Bürger können sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen. Die unmittelbare Wahl von Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten sowie die Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen haben die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, Einfluss zu nehmen, weiter gestärkt.

    Die Landtagswahlen, die Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie die Bundestags- und Europawahlen werden von dem Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleiter sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.

    Die Allgemeinen Kommunalwahlen, die Direktwahlen der (Ober-)Bürgermeister und Landräte, die Wahl der Ausländerbeiräte sowie die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden dagegen - aufgrund der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung - in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.

    In Rüsselsheim kommen bei einer Kommunalwahl die Wahl zu den Ortsbeiräten in Bauschheim und Königstädten hinzu.

    Die Wahl zur Seniorenvertretung wird ebenfalls vom hiesigen Wahlamt durchgeführt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 9

    6542 Rüsselsheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkhaus Löwenplatz
    Anzahl der Stellplätze: 348
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Mainvorland
    Anzahl der Stellplätze: 200
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
      • Bus: Linie Spätlinien: 70, 71

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2418

    Telefon: 06142 83-2419

    Telefax: 06142 83-2083

    E-Mail: wahlamt@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82

    BIC: FFVBDEFF

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Frankfurt

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09

    BIC: HELADEF1GRG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau

    Stichwörter

    Wahlangelegenheiten, Wahlen, Wahlen und Statistik

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll.

    Voraussetzungen

    Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

    • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag - Sie können hierfür den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden,
    • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag) oder Sie senden eine E-Mail an Ihre Gemeindebehörde mit folgenden Angaben:
      - Vornamen, Name
      - Geburtsdatum
      - Adresse,
      und falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse gesandt werden soll auch diese.
    • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Fristen

    Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl, bei Europa- und Bundestagswahlen bis 18.00 Uhr und bei Landtags-, Kommunal- und Direktwahlen bis 13.00 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen (z.B. wenn Sie nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden und die Frist für einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis oder die Frist für einen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis unverschuldet versäumt haben) kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Einsenden der Wahlunterlagen ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.

    Sind Sie wegen einer Behinderung gehindert, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Wenn man wahlberechtigt, aber nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält man auf Antrag einen Wahlschein

    • wenn man nachweist, dass man ohne Verschulden die Frist für einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis (bis 21. Tag vor der Wahl) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (20. bis 16. Tag vor der Wahl) versäumt hat,
    • das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist für einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis oder Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis entstanden ist,
    • oder wenn das Wahlrecht erst im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.
       

    Mit einem Wahlschein kann man auch in jedem beliebigen Wahlraum des Wahlkreises an der Urnenwahl teilnehmen.

    Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 24.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Stichwörter

    Wahl per Brief, Wahl per Post, Wahlschein beantragen, Wahlschein ausstellen lassen, Briefwahl, Wahlschein zuschicken lassen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de