Vaterschaftsfeststellung Beratung und Unterstützung

    Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft

    Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Lassen Sie sich beraten, was sie tun können und wer ihnen hilft.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Kind bekommen und nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, wird der Vater nicht automatisch zum rechtlichen Vater des Kindes. Dies geht über eine freiwillige Anerkennung der Vaterschaft.

    Wenn der Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt  oder unklar ist, wer der Vater ist, gibt es auch den Weg der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft.

    Dazu können Sie sich durch das Jugendamt beraten lassen. Das Jugendamt unterstützt Sie auch bei der Feststellung der Vaterschaft.

    Mit einer festgestellten Vaterschaft können Sie weitere Dinge klären:

    • Unterhaltsansprüche des Kindes
    • Unterhaltsansprüche der Mutter 
    • Sorgerecht
    • Erbrechtliche Ansprüche des Kindes
    • Erteilung des Namens des Vaters

    Das Kind hat aber auch ein Recht, seine Herkunft zu kennen.

    Sie können für die Feststellung der Vaterschaft eine Beistandschaft beantragen.

    Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Der Beistand vertritt das Kind im Rahmen der Feststellung der Vaterschaft. Der Beistand kann im Namen des Kindes außergerichtlich und vor Gericht tätig werden. Wenn die rechtliche Vaterschaft  festgestellt ist, kann der Beistand auch Fragen des Unterhalts klären. 

    Im Einzelnen kann der Beistand Folgendes machen:

    • Aufforderung des Vaters zur Anerkennung der Vaterschaft und Aufnahme der nötigen Urkunden 
    • Veranlassung der gerichtlichen Klärung der Vaterschaft 
    • Berechnung des Unterhaltsanspruchs Ihres Kindes
    • Regelmäßige Überprüfung des Unterhaltsanspruchs
    • Aufnahme einer Urkunde über den Unterhalt
    • gerichtliche Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs
    • Einziehung und Kontrolle der Unterhaltszahlungen
    • Ermittlung von Aufenthalt und Arbeitgeber des unterhaltspflichtigen Elternteils 
    • Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Die Beistandschaft können Sie jederzeit durch schriftliche Erklärung beenden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt.

    Ansprechpartner

    Unterhalt/ Beurkundungen und Fachverfahren

    Beschreibung

    Beistandschaft (rechtliche Vertretung vn Minderjährigen in Unterhaltsfragen)

    Unterhaltsvorschussleistungen

    Vaterschaftsanerkennung

    Erklärung über die gemeinsame Sorge

    Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativtest)

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 4

    Postfach

    65428 Rüsselsheim am Main

    Hausanschrift

    Mainstraße 7

    65428 Rüsselsheim am Main

    (Besucheradresse, Eingang Schäfergasse)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Landungsplatz
    Anzahl der Stellplätze: 200
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
      • Bus: Linie Spätlinien: 70, 71

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Telefonsprechzeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Persönliche Vorsprache nur mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2153

    Telefon: 06142 83-2145

    Telefax: 06142 83-2700

    E-Mail: unterhaltsvorschussstelle@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    • Simone Werkmann
      Hausanschrift

      Mainstraße 7

      65428 Rüsselsheim am Main

      Telefon Festnetz: 06142 83-2153

      Fax: 06142 83-2172

      E-Mail: unterhaltsvorschussstelle@ruesselsheim.de

    • Rita Wingertszahn
      Hausanschrift

      Marktplatz 4

      65428 Rüsselsheim am Main

      Besucheradresse

      Telefon Festnetz: 06142 83-2144(Dienstag bis Donnerstag)

    • Elvira Stutmann
      Hausanschrift

      Mainstraße 7

      65428 Rüsselsheim am Main

      Telefon Festnetz: 06142 83-2145

    • Najima Boudouasar

      Telefon Festnetz: 06142 83-2495

    • Vasiliki Karipidou
      Hausanschrift

      Mainstraße 7

      65428 Rüsselsheim am Main

      Telefon Festnetz: 06142 83-2146

    • Nasrien Samiri
      Hausanschrift

      Mainstraße 7

      65428 Rüsselsheim am Main

      Telefon Festnetz: 06142 83-2151

    • Diana Keiling
      Hausanschrift

      Mainstraße 7

      65428 Rüsselsheim am Main

      Telefon Festnetz: 06142 83-2177

    • Jessica Kochner-Gessner
      Hausanschrift

      Marktplatz 4

      65428 Rüsselsheim am Main

      Besucheradresse

      Telefon Festnetz: 06142 83-1828(Mittwoch bis Freitag)

    • Kerstin Wild
      Hausanschrift

      Marktplatz 4

      65428 Rüsselsheim am Main

      Besucheradresse

      Telefon Festnetz: 06142 83-2224(Montag, Dienstag und Donnerstag vormittags)

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82

    BIC: FFVBDEFF

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Frankfurt

    Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main

    IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09

    BIC: HELADEF1GRG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau

    Stichwörter

    Beistandschaft (rechtliche Vertretung, Beistandschaften/ Beurkundung, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltsvorschussstelle

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Abhängig vom Bedarf. Zur Beratung werden keine besonderen Unterlagen benötigt . Wenn zum Erstgespräch vorhandene Unterlagen mitgebracht werden, ermöglicht das eine zielgerichtete Beratung.

    Voraussetzungen

    Sie können sich jederzeit zu dem Thema beraten lassen.

    Die werdende Mutter kann die Beistandschaft bereits vor der Geburt des Kindes beantragen, wenn sie nicht verheiratet ist und die Eltern keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben.

    Nach der Geburt kann die Beistandschaft jederzeit bis zur Volljährigkeit des Kindes beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vereinbaren Sie einen Termin mit dem örtlich zuständigen Jugendamt. Der Termin kann auf Ihren Wunsch hin auch zuhause stattfinden.

    Für die Beistandschaft genügt ein schriftlicher Antrag beim örtlich zuständigen Jugendamt. Mit Eingang des Antrags wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

    Fristen

    Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

    Mit Eingang des Antrages auf Beistandschaft wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.

    Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber den Jugendamt mitteilen .

    Kosten

    Die Beratung und die Beistandschaft sind kostenlos.

    Durch Gerichtsverfahren, die im Rahmen einer Beistandschaft geführt werden, können in Einzelfällen Kosten entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Jugendamt macht außerdem folgendes:

    • Das Jugendamt berät und unterstützt Sie dabei, Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
    • Das Jugendamt beurkundet Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen, Unterhaltsansprüche, Sorgeerklärungen für das gemeinsame Sorgerecht und Mutterschaftsanerkennungen.
    • Das Jugendamt stellt Bescheinigungen für nicht verheiratete Mütter aus, dass es im Sorgeregister keinen Eintrag gibt und die Mutter somit das alleinige Sorgerecht besitzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 22.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2023

    Stichwörter

    Abstammung, Biologischer Vater, Gerichtliche Feststellung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de