Problemstoffe Entsorgung

    Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).

    Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
    Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Kommune oder des Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.

    Die zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte führen in regelmäßigen Abständen mobile Schadstoffsammlungen durch oder bieten stationäre Sammelstellen an.

    Ansprechpartner

    Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR

    Beschreibung

    Die Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR ist ein Zusammenschluss aus den früheren städtischen Betriebshöfen von Raunheim und Rüsselsheim und wurde im Jahr 2016 als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet.

    Wir sind ein innovatives und leistungsstarkes Dienstleistungsunternehmen in den Sparten Abfallsammlung, Straßenreinigung, Grünpflege, Kanalreinigung, Verkehrssicherung, Kfz-Werkstatt und Handwerkerleistungen.

    Unsere Mission: Wir wollen Menschen, die in Raunheim und Rüsselsheim leben, eine saubere und sichere Stadt bieten. Mit Leidenschaft, vollem Einsatz und mit wirtschaftlichem Denken und Handeln sind wir tagtäglich in Raunheim und Rüsselsheim präsent. Dabei sind wir uns unserer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst.

    Dienstleistungen:

    • Grünpflege
    • Spielplatzpflege
    • Straßenreinigung
    • Verkehrssicherung
    • Kanalreinigung
    • Pflege der Friedhofsanlagen
    • Handwerkerleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Johann-Sebastian-Bach-Straße 52

    65428 Rüsselsheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Adam-Opel-Straße
      Linien:
      • Bus: Linie Linien: 41, 42, 61
    • Haltestelle: Friedhofstraße/Walter-Flex-Straße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie: 32

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Servicecenter:

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 16:00 Uhr

    Wertstoffhof Rüsselsheim:

    Montag 09:00 - 18:00 Uhr

    Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 09:00 - 17:00 Uhr

    Samstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Wertstoffhof Raunheim:

    Mittwoch 13:00 - 16:15 Uhr

    Samstag 09:00 - 11:45 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2800(Servicecenter)

    Telefax: 06142 83-2852

    E-Mail: service@staedteservice.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wertstoffhof, Müllabfuhr, Schadstoffe, gefährlicher Abfall, Problemabfall, Schadstoffmobil

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de