Fluglärm (zivil)
Beschreibung
Sie wohnen in der Nähe eines Flughafens? Dann kennen Sie den Lärm, den startende und landende Flugzeuge und Hubschrauber verursachen.
Dieser Fluglärm ist vom sogenannten Bodenlärm zu unterscheiden, der durch Bewegungen von Fahrzeugen auf dem Fluggelände oder durch den Autoverkehr am Flughafen entsteht.
In Deutschland sind Starts und Landungen in der Regel nur auf Flugplätzen erlaubt (Flugplatzzwang). Dies gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung bei einer Gefahr (z.B. für Notlandungen von Rettungshubschraubern). In besonderen Fällen können auch Ausnahmeerlaubnisse erteilt werden.
Auf der Grundlage des Fluglärmgesetzes sind rund um zivile und militärische Flugplätze so genannte Lärmschutzbereiche einzurichten. Diese werden in 2 Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Das Fluglärmgesetz regelt darüber hinaus:
- Beschränkungen der baulichen Nutzung
- Anforderungen an den Schallschutz und an die Belüftung bei schutzbedürftigen Einrichtungen und Wohnungen
- Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und
-
Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs bei neuen oder wesentlich geänderten Flugplätzen.
- Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Zuständigkeit
Wenn Sie sich durch Fluglärm belästigt fühlen, wenden Sie sich bei zivilen Flughäfen an den jeweiligen Flughafen:
-
Soweit der Verkehrsflughafen Frankfurt Main betroffen ist
- an die Fraport AG, kostenlose Rufnummer 0800 - 2345679 ,
- an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, info@dfs.de, fluglaerm@dfs.de
-
an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
-
Soweit Verkehrslandeplätze betroffen sind
-
an das örtlich zuständige Regierungspräsidium (Darmstadt oder Kassel)
-
an das örtlich zuständige Regierungspräsidium (Darmstadt oder Kassel)
- Infothek Fluglärm(Fraport AG)
- Infothek Schallschutz(Fraport AG)
- Kontaktformular des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und LandesentwicklungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Öffnungszeiten
Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-8121
Telefax: +49 611 327648701(Güterkraftverkehr)
Telefax: +49 611 327642222(Luftverkehr)
Telefax: +49 611 327648702(Lärmaktionsplanung)
Telefax: +49 611 327642223(Schallschutz)
E-Mail: Gueterkraftverkehr@rpda.hessen.de
E-Mail: fax-luftverkehr@rpda.hessen.de
E-Mail: LAP@rpda.hessen.de
E-Mail: fax-schallschutz@rpda.hessen.de
Stadt Riedstadt - Fachgruppe Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Tiefgarage / Parkhaus Rathaus
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Tiefgarage / Parkhaus Rathaus
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Goddelau, Rathaus
Linien:- Bus: Linie 41, 42, 45, K62
- Regionalbahn: Linie 70
- S-Bahn: Linie S7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags bis freitags 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
dienstags 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06158 181-0
Telefax: 06158 181-100
E-Mail: info@riedstadt.de
Internet
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Adresse
Hausanschrift
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
(Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch im HMWEVW ein gültiges Ausweisdokument mit. Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: +49 611 815-0
Telefax: +49 611 815-2225
E-Mail: poststelle@wirtschaft.hessen.de
Internet
Formulare
Organisationsplan, Stand: 01.06.2023
Stichwörter
HMWEVW, Verkehrsministerium, Wirtschaftsministerium
Rechtsgrundlage(n)
- § 29b LuftverkehrsgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden über den militärischen Fluglärm können Sie sich an das Luftwaffenamt wenden ( fliz@bundeswehr.org oder Bürgertelefon 0800 - 8620730 ).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Lärm, Luftverkehr, Fluglärm Zivil, Umweltschutz, Flugzeuge, Fluglärm