Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Riedstadt - Fachbereich 5 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Tiefgarage / Parkhaus Rathaus
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Tiefgarage / Parkhaus Rathaus
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Goddelau, Rathaus
Linien:- Bus: Linie 41, 42, 45, K62
- Regionalbahn: Linie 70
- S-Bahn: Linie S7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags bis freitags 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
dienstags 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06158 181-0
E-Mail: info@riedstadt.de
erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
PA, neuer Personalausweis, Ausweis, ePA, Befreiung, Perso, neu, elektronischer Personalausweis, nPA, Perser