Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung beantragen

    Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.

    Beschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Raunheim - Fachdienst II.1, Finanzen

    Adresse

    Postanschrift

    Am Stadtzentrum 1

    65479 Raunheim

    Öffnungszeiten

    Mo.: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
    Di.: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
    Mi.: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
    Do.: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
    Fr.: 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06142 942931-202

    Telefon: 06142 942931-208

    Telefax: 06142 926-460

    E-Mail: m.krauss@raunheim.de

    E-Mail: t.lang@raunheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    In manchen Kommmunen liegen Antragsformulare bereit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Verfahrensablauf

    Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Haustier, Frauchen, Herrchen, Hundehaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de