Ratten melden
Beschreibung
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter , wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Online-Dienst
online Mängel melden für die Gemeinde Nauheim
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Gemeinde Nauheim - Fachdienst 5 (Bürgerservice und Ordnungswesen)
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Nauheim Sportplatz
Linien:- Bus: Linie 61
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 61
64561 Nauheim
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6152 6390
Telefax: +49 6152 639280
E-Mail: info@nauheim.de
Kontaktperson
Frau Elke Nothnagel
Internet
Kosten
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wanderratte, Ratten, Hausratte, Hygiene, Ratte, Nagetier, Ungeziefer, Nagetiere