Sterbefall anzeigen
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Hinweise für Mörfelden-Walldorf: Sterbefall anzeigen
Online-Dienst
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Stadt Mörfelden-Walldorf - Standesamt
Adresse
Postanschrift
Flughafenstraße 37
64546 Mörfelden-Walldorf
Kontakt
Telefon: 06105 938-223
Telefon: 06105 938-834
Telefon: 06105 938-868
Telefax: 06105 938-969
E-Mail: standesamt@moerfelden-walldorf.de
Kontaktperson
Stefanie Schmitt
Postanschrift
Flughafenstraße 37
64546 Mörfelden-Walldorf
Fax: 06105 938-969
Telefon Festnetz: 06105 938-868
Natascha Felch
Postanschrift
Flughafenstraße 37
64546 Mörfelden-Walldorf
Fax: 06105 938-969
Telefon Festnetz: 06105 938-834
Alexandra Grüner
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
- SterbeurkundeKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016
Stichwörter
Sterbefall-anzeige, Trauerfall, Sterbefall, Todesfall