Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung

    Beschreibung

    Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

    Ansprechpartner

    Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtplanungs- und -bauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Westendstraße 8

    64546 Mörfelden-Walldorf

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Verwaltung: montags, dienstags, mittwochs und freitags 08:30 - 12:00 Uhr
    donnerstags 14:00 - 18:00 Uhr

    Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht, selbstverständlich auch ausserhalb der Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon: 06105 938-892

    Telefax: 06105 938-896

    E-Mail: bauamt@moerfelden-walldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Mörfelden-Walldorf - Ordnungsamt

    Beschreibung

    Feste Telefonzeiten

    Montag und Dienstag        9:00 bis 11:00 Uhr

    Donnerstag                        14:00 bis 16:00 Uhr

    Adresse

    Postanschrift

    Flughafenstraße 37

    64546 Mörfelden-Walldorf

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Verwaltung:

    montags, dienstags, mittwochs und freitags 08:30 - 12:00 Uhr
    donnerstags 14:00 - 18:00 Uhr

    Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht, selbstverständlich auch ausserhalb der Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon: 06105 938-303

    Telefax: 06105 938-321

    E-Mail: ordnungsbehoerde@moerfelden-walldorf.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Erforderlich sind Angaben über

    • die Art und den Anlass der Veranstaltung,
    • Veranstaltungsort und -datum,
    • die Dauer der Veranstaltung,
    • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
    • den Streckenverlauf,
    • die Startweise.

    Fristen

    Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

    Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.

    Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen

    Kosten

    Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Umzüge, Volksfest, Veranstaltung, Veranstaltungsgenehmigung, Kerb, Fasching, Genehmigung, Umzug, Fastnacht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de