Einschulungsuntersuchung DurchführungOnline erledigen

    Einschulungsuntersuchung

    Beschreibung

    Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.

    Online-Dienst

    Antrag auf einen Untersuchungsberechtigungsschein

    ID: L100001_394533618

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.

    Ansprechpartner

    Landkreis Groß-Gerau - Jugendärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Seipp-Str. 9

    64521 Groß-Gerau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: 06152 989-238

    Telefax: 06152 989-187

    E-Mail: jugendaerztlicherdienst@kreisgg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 13.09.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Untersuchung, Schulbeginn, Schuleingangsuntersuchung, HKM, Einschulungsuntersuchung, Einschulung, Schule, ärztliche Untersuchung, Schulanfang

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de