Einbürgerung
Beschreibung
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
- mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
- Unterhaltsfähigkeit
- ausreichende Deutschkenntnisse
- staatsbürgerliches Grundwissen
- keine Mehrstaatigkeit
- nicht bestraft
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.
Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die 3 Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.2 (alle Drittstaaten außer EU)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-5857
Telefax: +49 611 32764-2038
Internet
Stadt Kelsterbach - Team 3.2: Gewerbe- u. Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Kolpingstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Kolpingstraße
Anzahl der Stellplätze: 44
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie 68, 72, 73, 74, 75
- Haltestelle: Bahnhof
Linien:- S-Bahn: Linie S8, S9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechstunde ohne Terminvergabe
Mo: 08:00 – 12:00 Uhr
Di: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
(Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)
Sprechstunde mit Terminvergabe
Mi: 07:00 – 12:00 Uhr
Do: 13:00 – 18:00 Uhr
Fr: 08:00 – 13:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat 10:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06107 773-1(Info Point)
Telefax: 06107 1382
E-Mail: info@kelsterbach.de
Kontaktperson
Frau Sibylle Kreitz (Teamsprecherin Gewerbe- u. Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde)
Internet
Bankverbindung
Stadt Kelsterbach
Empfänger: Stadt Kelsterbach
IBAN: DE33 5001 0060 0006 6016 01
BIC: PBNKDEFFXXX
Bankinstitut: Postbank
Stadt Kelsterbach
Empfänger: Stadt Kelsterbach
IBAN: DE49 5085 2553 0005 0000 13
BIC: HELADEF1GRG
Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau
Stadt Kelsterbach
Empfänger: Stadt Kelsterbach
IBAN: DE52 5019 0000 4101 5505 89
BIC: FFVBDEFFXXX
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank
Landkreis Groß-Gerau - Ausländer- und Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06152 989-302(Ausländerwesen)
Telefon: 06152 989-307(Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen)
Telefax: 06152 989-99390(Ausländerwesen)
Telefax: 06152 989-390(Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen)
E-Mail: ala@kreisgg.de(Ausländerwesen)
E-Mail: status@kreisgg.de(Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen)
Internet
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.1 - Einbürgerung (Europa, Türkei, Service)
Adresse
Hausanschrift
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
(Wichtiger Hinweis Das Servicebüro Einbürgerung ist von Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 13 Uhr geöffnet. Bitte melden Sie sich an der Pforte im Wilhelminenhaus in der Wilhelminenstraße 1-3 in Darmstadt an.)
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-5857
Telefax: +49 611 32764-2038
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:
- Einbürgerung(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Staatsangehörigkeit, Verleihung, Nationalität, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch, Einbürgerung des Ehegatten/Lebenspartners, Staatsbürgerschaft, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern, Einbürgerung