Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen Anordnung

    Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen

    Wenn Sie als Unternehmen eine Baustelle einrichten wollen, dann müssen Sie die behördlichen Anordnungen befolgen.

    Beschreibung

    Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.

    Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
     

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung der Anordnung sind die Straßenverkehrsbehörden. Dies sind

    • für Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen (alle Straßen mit Ausnahme der Autobahnen) in Kreisfreien Städten und Kreisangehörigen Gemeinden über 50.000 Einwohner die Oberbürgermeister,
    • für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen in Gemeinden über 7.500 Einwohner sowie für Kreis- und Gemeindestraßen in Gemeinden bis 7.500 Einwohner die Bürgermeister
    • und im übrigen (Bundesstraßen auf dem Gebiet von Kreisangehörigen Gemeinden bis 50.000 Einwohner sowie Landesstraßen auf dem Gebiet von Gemeinden bis 7.500 Einwohner) die Landräte.
    • Straßenverkehrsbehörde für die Autobahnen in Hessen ist die Autobahn GmbH des Bundes (AdB)

    Ansprechpartner

    Landkreis Groß-Gerau - Regionalentwicklung und Mobilität

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Seipp-Straße 4

    64521 Groß-Gerau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: 06152 989-547

    Telefax: 06152 989-611

    E-Mail: regio@kreisgg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Kelsterbach - Team 3.2: Gewerbe- u. Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Mörfelder Straße 33

    65451 Kelsterbach

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Kolpingstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Kolpingstraße
    Anzahl der Stellplätze: 44
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie 68, 72, 73, 74, 75
    • Haltestelle: Bahnhof
      Linien:
      • S-Bahn: Linie S8, S9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechstunde ohne Terminvergabe
    Mo: 08:00 – 12:00 Uhr
    Di:  08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
    (Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)

    Sprechstunde mit  Terminvergabe
    Mi: 07:00 – 12:00 Uhr
    Do: 13:00 – 18:00 Uhr
    Fr: 08:00 – 13:00 Uhr
    Jeden 1. Samstag im Monat  10:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06107 773-1(Info Point)

    Telefax: 06107 1382

    E-Mail: info@kelsterbach.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Kelsterbach

    Empfänger: Stadt Kelsterbach

    IBAN: DE33 5001 0060 0006 6016 01

    BIC: PBNKDEFFXXX

    Bankinstitut: Postbank

    Stadt Kelsterbach

    Empfänger: Stadt Kelsterbach

    IBAN: DE49 5085 2553 0005 0000 13

    BIC: HELADEF1GRG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau

    Stadt Kelsterbach

    Empfänger: Stadt Kelsterbach

    IBAN: DE52 5019 0000 4101 5505 89

    BIC: FFVBDEFFXXX

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse nach dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
    • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell)
    • eventuell Umleitungsplan 

    Voraussetzungen

    Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

    Die Verantwortlichen für die Verkehrssicherung sowie den Betrieb und die Störungsbeseitigung etwaiger Signalanlagen haben die erforderlichen Fachkenntnisse nach dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) nachzuweisen. Hiervon kann die anordnende Behörde bei Arbeiten mit geringen verkehrlichen Auswirkungen Ausnahmen zulassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
    Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

    Fristen

    Antragsfrist: 2 Wochen (Vor Beginn der Bauarbeiten.)

    Kosten

    Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung und ist in der Anlage zu § 1 - Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt.

    Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft,Energie, Verkehr und Wohnen am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Stichwörter

    Kfz, Gerüst, Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, Ausnahmegenehmigung, Baustellenanordnung, Straßenbau, Straßenerhaltung, Bauzaun, Verkehrssicherung, Baustellengenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de