Melderegisterauskunft Erteilung

    Melderegisterauskunft Erteilung

    Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventueell finden.

    Beschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Stadt Kelsterbach - Team 2.5: Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mörfelder Straße 33

    65451 Kelsterbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechstunde ohne Terminvergabe
    Mo: 08:00 – 12:00 Uhr
    Di:  08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
    (Ticketvergabe endet 15 Min. vor Ende der Sprechzeit)

    Sprechstunde mit  Terminvergabe
    Mi: 07:00 – 12:00 Uhr
    Do: 13:00 – 18:00 Uhr
    Fr: 08:00 – 13:00 Uhr
    Jeden 1. Samstag im Monat  10:00 – 12:00 Uhr

    Bankverbindung

    Stadt Kelsterbach

    Empfänger: Stadt Kelsterbach

    IBAN: DE33 5001 0060 0006 6016 01

    BIC: PBNKDEFFXXX

    Bankinstitut: Postbank

    Stadt Kelsterbach

    Empfänger: Stadt Kelsterbach

    IBAN: DE49 5085 2553 0005 0000 13

    BIC: HELADEF1GRG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau

    Stadt Kelsterbach

    Empfänger: Stadt Kelsterbach

    IBAN: DE52 5019 0000 4101 5505 89

    BIC: FFVBDEFFXXX

    Bankinstitut: Frankfurter Volksbank

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses

    Formulare

    In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Meldepflicht, Meldeauskunft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de