Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Kreisstadt Groß-Gerau - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: sicherheitundordnung@gross-gerau.de
Kontaktperson
Frau Weber
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
- Wahlen in Hessen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahlen, Voten, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag, Wählbarkeitsbescheinigung, Abstimmen, Bewerberinnen, Wählen