Wohnung Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde n.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Ginsheim
Adresse
Postanschrift
Schillerstraße 17
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier
Ausnahme: Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)Donnerstag09:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)Samstag
Kontakt
Telefon: 06144 20211
Telefax: 06144 925129
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Kontaktperson
Frau Helga Bender
Postanschrift
Schillerstraße 17
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Fax: 06144 925129
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Alice Nachtmann
Frau Simone Pfaff
Formulare
Formular: Wohnung abmelden
Formular: Wohnung - Einverständniserklärung zum Umzug minderjähriger Kinder
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Gustavsburg
Adresse
Postanschrift
Jakob-Fischer-Straße 16
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier
Ausnahme: Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.
Montag
08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: 06144 20211
Telefax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Kontaktperson
Frau Mandy Berend
Postanschrift
Jakob-Fischer-Straße 16
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Michaela Biermann
Postanschrift
Jakob-Fischer-Straße 16
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Herr Sven Landau
Postanschrift
Jakob-Fischer-Straße 16
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Linda Soyka
Formulare
Formular: Wohnung - Einverständniserklärung zum Umzug minderjähriger Kinder
Formular: Wohnung abmelden
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Nummer 17.2 und 21.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Dr. Laier, RL VII2 BMI
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Wohnungsabmeldung