Reisepass; Ausstellung express (Expresspass)
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie den Reisepass in einem Expressverfahren beantragen.
Beschreibung
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Gemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird; es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie diesen in einem Express-Verfahren bei dem Bürgeramt beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen. Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können auch im Express-Verfahren beantragt werden.
Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Reisepass; Ausstellung express (Expresspass)
Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg weißt dazu auf Folgendes hin: Nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 PassG bzw. § 28 Abs. 1 Nr. 2 PAuswG ist ein Pass bzw. ein Ausweis ungültig, wenn "Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder - mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe - unzutreffend sind." Unzutreffend ist eine Eintragung auch, wenn sie von Anfang an unrichtig war. Die Schreibweise eines Vor- oder Familiennamens ohne Verwendung von diakritischen Zeichen in den Ausweisdokumenten ist eine unzutreffende bzw. unrichtige Eintragung und führt somit zur Ungültigkeit. Kosten für Dokumente, welche seit dem 01.11.2012 ohne Vorlage einer Personenstandsurkunde ausgestellt wurden und trotzdem zur Ungültigkeit führen, trägt der Einwohner erneut. Nähere Informationen erteilen die Mitarbeiter der Bürgerbüros.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Passbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Ginsheim
Adresse
Postanschrift
Schillerstraße 17
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier
Ausnahme: Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)Donnerstag09:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)Samstag
Kontakt
Telefon: 06144 20211
Telefax: 06144 925129
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Kontaktperson
Frau Alice Nachtmann
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06144 925129
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Simone Pfaff
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06144 925129
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Gustavsburg
Adresse
Postanschrift
Jakob-Fischer-Straße 16
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier
Ausnahme: Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.
Montag
08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: 06144 20211
Telefax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Kontaktperson
Frau Mandy Berend
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 06134 557967
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Michaela Biermann
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 06134 557967
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Herr Sven Landau
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 06134 557967
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Sandra Sigmund
Hausanschrift
Hausanschrift
Fax: 06134 557967
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Linda Soyka
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder der Personalausweis und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto, im Passformat (45x35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand. Das Lichtbild hat den Lichtbildanforderungen der Passverordnung (PassV) zu entsprechen.
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 1 Passverordnung (PassV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 15 Passverordnung (PassV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Anlage 8 Passverordnung (PassV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Den Antrag für einen Express-Reisepass können Sie nur vor Ort im Bürgeramt stellen. Das können nur Sie persönlich machen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Werktagen, wenn der Antrag am ersten dieser Werktage bis 10:00 Uhr beim Passproduzenten eingeht (es zählen Mo. - Fr., ohne Feiertage und Betriebsschließungstage am Sitz des Passproduzenten).
Kosten
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:
- für einen Reisepass mit 32 Seiten im Expressverfahren : 69,50 EUR (EUR 37,50 + EUR 32,00)
- für einen Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren: 91,50 EUR (EUR 37,50 + EUR 22,00 + EUR 32,00)
Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
- für einen Reisepass mit 32 Seiten im Expressverfahren : 92,00 EUR (EUR 60,00 + EUR 32,00)
- für einen für einen Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren: 114,00 EUR (EUR 60,00 + EUR 22,00 + EUR 32,00)
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere ausführliche Informationen zum Thema "Reisepass" erhalten Sie auch im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
- Bundesministeriums des Innern und für Heimat - Beantragung eines ReisepassesKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 03.11.2022
Stichwörter
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