Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
Beschreibung
Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung - ein Beitrag.
Der Rundfunkbeitrag umfasst alle
- Rundfunkgeräte,
- Smartphones und
- Computer
innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.
Diese Regelung gilt für
- Familien
- Wohngemeinschaften
- Unverheiratete Paare
Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt
- vom Treppenhaus oder
- einem Vorraum aus oder
- von außen betreten können.
Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können.
Hinweis : Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.
Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
- Online informieren und anmeldenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
Alle Anliegen zum Thema Rundfunkbeiträge wie An- oder Abmeldungen sowie die Befreiung von den Rundfunkbeiträgen können Sie online beantragen. Alternativ können Sie ihre Anträge auch direkt postalisch an "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln" senden oder persönlich in den Bürgerbüros der Stadt abgeben.
Online-Dienst
Rundfunkbeitrag online verwalten
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
zuständige Stelle
- Beitragsservice des Hessischen RundfunksKeine weiteren Hinweise vorhanden
Zuständigkeit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Service-Telefon zum Beitragskonto:
Tel.: +49 185 - 9995-0100
Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
Tel.: +49 185 - 9995-0888*
Fax: +49 185 - 9995-0105*
Service-Telefonzeiten:
Mo: 7:00 - 19:00 Uhr
Di: 7:00 - 19:00 Uhr
Mi: 7:00 - 19:00 Uhr
Do: 7:00 - 19:00 Uhr
Fr: 7:00 - 19:00 Uhr
* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk
- BeitragsserviceKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Homepage ARD ZDF Deutschlandradio BeitragsserviceKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Ginsheim
Adresse
Postanschrift
Schillerstraße 17
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier
Ausnahme: Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)Donnerstag09:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)Samstag
Kontakt
Telefon: 06144 20211
Telefax: 06144 925129
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Kontaktperson
Frau Michaela Biermann
Postanschrift
Jakob-Fischer-Straße 16
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Fax: 06134 557967
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Alice Nachtmann
Frau Simone Pfaff
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Gustavsburg
Adresse
Postanschrift
Jakob-Fischer-Straße 16
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier
Ausnahme: Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.
Montag
08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: 06144 20211
Telefax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Kontaktperson
Frau Mandy Berend
Postanschrift
Jakob-Fischer-Straße 16
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Herr Sven Landau
Postanschrift
Jakob-Fischer-Straße 16
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Linda Soyka
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,
- wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
- wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
- dass diese von niemandem bewohnt wird,
- dass für diese kein Mietvertrag besteht und
- dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Rechtsgrundlage(n)
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.
Kosten
Für Bürgerinnen und Bürger:
-
je Wohnung: 17,50 Euro monatlich
-
jede weitere Wohnung: 17,50 Euro monatlich
- ermäßigter Rundfunkbeitrag (ein Drittel des Rundfunkbeitrags): 5,83 Euro
Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Hinweise (Besonderheiten)
- Erläuterungen rund um den RundfunkbeitragKeine weiteren Hinweise vorhanden
- BeitragsrechnerKeine weiteren Hinweise vorhanden
Bemerkungen
Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 01.01.2013 abgelöst.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.02.2014
Stichwörter
Sozialhilfeangelegenheit, SGB, Fernsehgebührenbefreiung, Rundfunkgebührenbefreiung, Kontingentflüchtling, Rundfunkfinanzierung, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Rundfunkbeitrag, Radio, Gebühreneinzugszentrale, WDR, HR, SWR, Fernsehgebühr, Dritte Programme, Haushaltsabgabe, Deutschlandradio, Rundfunk, Beitragspflicht, BSHG, NDR, Hörfunk, MDR, Fernseher, Fernsehen, RF, Beitragsservice, ARD, Sozialhilfe, GEZ, BR, Rundfunkgebühr, ZDF