Bestattung
Beschreibung
Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.
Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.
Sorgepflichtige Angehörige
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.
Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Bestattung
Weitere Informationen zu Friedhöfen, Bestattungen und Grabformen sind hier erhältlich.
Zusätzlich sind dort folgende Anträge erhältlich:
- Antrag auf Umbettung
- Auftrag einer Bestattung
- Antrag: Erklärung im Falle meines Todes
Nur für Gewerbetreibende:
- Grabmalsantrag
- Haftungserklärung für Steinmetze
- Antrag Zulassungskarte
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
- Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
- Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
- Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
Wichtiger Hinweis
Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.
Ansprechpartner
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Friedhofs- und Bestattungswesen
Beschreibung
Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300):
Montag - Mittwoch: 9.00 Uhr - 14.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.30 Uhr
13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Adresse
Postanschrift
Dr.-Herrmann-Straße 32
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Kontakt
Telefon: 06134 585-378
Telefax: 06134 585-404
E-Mail: friedhof@gigu.de
Kontaktperson
Frau Sigrid Luger
Postanschrift
Dr.-Herrmann-Straße 32
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Telefon Festnetz: 06134 585-379
Fax: 06134 585-404
E-Mail: standesamt@gigu.de
Frau Tanja Sohnrey
Postanschrift
Dr.-Herrmann-Straße 32
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Fax: 06134 585-400
Telefon Festnetz: 06134 585-378
E-Mail: sohnrey@gigu.de
Internet
Formulare
Formular: Friedhof - Erklaerung im Falle meines Todes
Formular: Friedhof - Haftungserklärung für Steinmetze
Satzung: Friedhof - Satzung
Formular: Friedhof - Bestattungsauftrag
Satzung: Friedhof - Gebührenordnung
Formular: Zulassungskarte, Antrag
Grabmalsantrag online abgeben
Formular: Friedhof - Grabmalsantrag
Formular: Friedhof - Umbettung beantragen
Bestattung online beauftragen
Formular: Friedhof - Bestattungsauftrag - Gebührenliste
Satzung: Friedhof - Satzung - 1. Änderungssatzung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Bestatter, Beisetzung, Bestattungen, Todesfall, Tod, Begräbnis, Beerdigung, Bestattung, Sterben, Verstorben