Abfall: Altpapier
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).
Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Abfall: Altpapier
In die blaue Papiertonne gehören:
- Papier und Pappe
- Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Kataloge, Bücher, Schulhefte
- sonstige Papierabfälle wie Briefumschläge, Geschenkpapier usw. (außer Fotos),
- Kartons
- Füllmaterial von Versandkartons aus Papier, Pappe oder Karton
- Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Eierschachteln, Nudelkartons, Mehl- und Zuckertüten, Pappummantelung von Joghurtbechern, Pralinenschachteln, etc)
- Brötchen-, Metzger und Obsttüten aus Papier
- Pizzakartons
NICHT in die blaue Papiertonne gehört:
- Batterien
- Bioabfall
- Butterfolie
- Dosen
- Fotos
- Glas
- Holzschachteln
- Holzwolle
- Kassenbons und Kontoauszüge (Thermopapiere)
- Küchenabfälle
- Küchen- und
- Papiertaschentücher
- Kunststoffe
- Luftpolster
- Metalle
- Milch- oder Getränkekartons
- Suppen- und Soßentüten
- Spezialpapiere, z. B. Backpapier, Thermopapier, Fotopapier
- Styropor
- Tapeten
- verschmutzte oder volle Verpackungen
- Wein- und Sektkorken
Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialen (z.B. Getränkekartons) werden im Gelben Sack (>> weitere Infos zum Gelben Sack) gesammelt.
Wird die Blaue Tonne falsch befüllt, kann diese nicht geleert und muss nachsortiert werden. Eine nachträgliche Leerung ist nicht möglich.
Die Abfuhrtermine sind im Abfallkalender zu finden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.
Ansprechpartner
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Rathaus Ginsheim
Beschreibung
Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300):
Montag - Mittwoch: 9.00 Uhr - 14.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.30 Uhr
13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 12
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Kontakt
Telefon: 06144 20-0
Telefax: 06144 20-188
E-Mail: info@gigu.de
Internet
Formulare
Satzung: Abfallsatzung (inkl. Gebühren)
Satzung: Abfallsatzung - 1. Änderungssatzung
Satzung: Abfallsatzung - 2. Änderungssatzung
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Abfallwirtschaft
Beschreibung
Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300):
Montag - Mittwoch: 9.00 Uhr - 14.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.30 Uhr
13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 12
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Kontakt
Telefon: 06144 20-163
Telefax: 06144 20-417
E-Mail: abfallberatung@gigu.de
Kontaktperson
Frau Sue-Ellen Duck
Postanschrift
Schulstraße 12
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Fax: 06144 20-417
Telefon Festnetz: 06144 20-163
E-Mail: abfallberatung@gigu.de
Internet
Formulare
Satzung: Abfallsatzung - 1. Änderungssatzung
Satzung: Abfallsatzung (inkl. Gebühren)
Satzung: Abfallsatzung - 2. Änderungssatzung
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Altpapiertonne, Entsorgung, Wertstoffhof, blaue Tonne, Altpapier, Altpapiercontainer