Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Beschreibung
Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann.
Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Hinweise für Gernsheim: Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Aktuelle Steuersätze in Gernsheim:
- für Geräte mit Gewinnmöglichkeit 20 v.H. der Bruttokasse
- für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit 5 v.H. der Bruttokasse
Online-Dienst
Meldung der Spielapparatesteuer
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.
Ansprechpartner
Stadt Gernsheim - Steueramt
Adresse
Postanschrift
Stadthausplatz 1
Postfach
64579 Gernsheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Formulare
Meldung der Spielapparatesteuer
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gernsheim: Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
- Spielapparatesteuersatzung 2020.pdfKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Spielhallen, Steuer, Spielgerätesteuer, Spielsteuer, Geld, Automatensteuer, Glücksspiel, Vergnügungssteuer, Spielautomat