Vergnügungsteuer FestsetzungOnline erledigen

    Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

    Beschreibung

    Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann.
    Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.

    Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Hinweise für Gernsheim: Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte


    Aktuelle Steuersätze in Gernsheim:

    • für Geräte mit Gewinnmöglichkeit  20 v.H. der Bruttokasse  
    • für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit  5 v.H. der Bruttokasse  

    Online-Dienst

    Meldung der Spielapparatesteuer

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.

    Ansprechpartner

    Stadt Gernsheim - Steueramt

    Adresse

    Postanschrift

    Stadthausplatz 1

    Postfach

    64579 Gernsheim

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

    Formulare

    Meldung der Spielapparatesteuer

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gernsheim: Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spielhallen, Steuer, Spielgerätesteuer, Spielsteuer, Geld, Automatensteuer, Glücksspiel, Vergnügungssteuer, Spielautomat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English