Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Gernsheim - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Stadthausplatz 1
Postfach
64579 Gernsheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Rechtsgrundlage(n)
- Passgesetz (PaßG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
- Expresspass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Vorläufiger Reisepass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass, Reisepass Verlust, Ausweis, Pass