Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Stadt Gernsheim - Bürgerservice

    Adresse

    Postanschrift

    Stadthausplatz 1

    Postfach

    64579 Gernsheim

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Gernsheim - Wahlamt

    Adresse

    Postanschrift

    Stadthausplatz 1

    Postfach

    64579 Gernsheim

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Abstimmen, Wählen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de