Öffentliche Versammlung: anmelden
Beschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Hinweise für Büttelborn: Öffentliche Versammlung: anmelden
- Anmeldung VersammlungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienst
Zuständigkeit
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Hinweise für Büttelborn: Öffentliche Versammlung: anmelden
- Anmeldung VersammlungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Landkreis Groß-Gerau - Revision & Kommunalaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06152 989-315
Telefax: 06152 989-697
E-Mail: kowa@kreisgg.de
Internet
Gemeinde Büttelborn - Ordnungs- und Personenstandsverwaltung - Fachdienst 22
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Mainzer Straße 13
Postfach
64572 Büttelborn
(Rathaus)
Postanschrift
Postfach 120
64570 Büttelborn
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: Sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06152 1788-71
Telefon: 06152 1788-72
Telefax: 06152 1788-98
Telefax: 06152 1799-97
E-Mail: ordnungsamt@buettelborn.de
E-Mail: standesamt@buettelborn.de
Kontaktperson
Frau Ines Penzel
Postanschrift
Mainzer Straße 13
64572 Büttelborn
Telefon Festnetz: 06152 1788-74
Fax: 06152 1788-97
E-Mail: i.penzel@buettelborn.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
Zahl der Ordner,
voraussichtliche Teilnehmerzahl und
vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Auflauf, Öffentliche Versammlung, Treffen, Zusammenkunft, Ansammlung, Aufzüge, Demonstration, Forum, Demonstrationen