Mietwohnraum mit Belegungsbindung Förderung
Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen
Beschreibung
Als Träger für den Neubau, Aus- und Umbau von Altenwohnungen oder Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften für Senioren können Sie staatliche Fördermittel im Hessischen Mietwohnungsbauprogramm erhalten.
Zuständigkeit
Die örtliche Wohnraumförderstelle.
Ansprechpartner
Gemeinde Büttelborn - Familienzentrum / Soziale Angelegenheiten - Fachdienst 31/32
Adresse
Postanschrift
Mainzer Straße 13
Postfach
64572 Büttelborn
Postanschrift
Postfach 120
64570 Büttelborn
Öffnungszeiten
Keine offenen Sprechzeiten
Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06152 1788-83
Telefax: 06152 1788-94
E-Mail: familienzentrum@buettelborn.de
Internet
Voraussetzungen
- Die geförderte Wohnung unterliegt 20 Jahre Mietpreis und Belegungsbindungen zu Gunsten von Haushalten, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
- Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten.
- Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wohnungsbauförderung, Mietwohnungen, Förderung, Umbau, Wohnraumförderung, Altenwohnung