Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Altflächendatei - Auskunft

    Beschreibung

    In einem zentralen Informationssystem, der Altflächendatei, erfasst die Hessische Landesverwaltung unter anderem Daten über ehemalige Betriebsflächen (Altstandorte) und stillgelegte Deponien (Altablagerungen) sowie sonstige punktuelle Bodenverunreinigungen (sog. schädliche Bodenveränderungen).

    Flächen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für Verunreinigungen vorliegen, sind als altlastverdächtig bzw. Verdachtsflächen gekennzeichnet. Ist der Schaden so gravierend, dass eine Sanierung erforderlich ist, wird die Fläche als Altlast bzw. schädliche Bodenveränderung geführt.

    Beim Erwerb eines Grundstücks, bei einer Umnutzung oder einer Neubebauung empfiehlt es sich, rechtzeitig Informationen über vermutete oder bereits bekannte Schadstoffbelastungen aus der Altflächendatei einzuholen.

    Bei den Daten der Altflächendatei handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne des Hessischen Umweltinformationsgesetzes, so dass grundsätzlich ein Anspruch auf Einsichtnahme und Auskunft besteht. Begrenzt wird der Zugang zu den Umweltinformationen durch die in den §§ 7 und 8 Hessisches Umweltinformationsgesetz geregelten Ausschlusstatbestände.

    Zuständigkeit

    Betroffene Bürger und Bürgerinnen können bei den jeweiligen Abteilungen Arbeitsschutz und Umwelt der Regierungspräsidien Auskünfte aus der Altflächendatei erhalten.

    Um die zuständige Stelle für Ihren Ort zu finden, geben sie bitte im oberen Ortssuchfeld den Namen der Gemeinde an, in der sich das betreffende Grundstück befindet.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bischofsheim - Ordnung und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 13

    65474 Bischofsheim

    (Dienstgebäude: Schulstraße 15 und Schulstraße 34)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Mainz-Bischofsheim oder Haltestelle Darmstädter Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 54 / 55 / 72 / 827
      • S-Bahn: Linie S8 / S9
    Postanschrift

    Postfach 1163

    65469 Bischofsheim

    Öffnungszeiten

    Die Öffnungszeiten der Verwaltung sind:
    Montag 08.00-12.00 Uhr
    Dienstag 08.00-12.00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 08.00-12.00 und 13.30-18.00 Uhr
    Freitag 08.00-12.00 Uhr

    Die Öffnungszeiten des Bürgerservice sind:
    Montag 08.00-12.00 Uhr
    Dienstag 08.00-12.00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 08.00-12.00 und 13.30-19.00 Uhr
    Freitag 08.00-12.00 Uhr

    Die Öffnungszeiten der Bücherei sind:
    Dienstag 15.00 bis 18.00 Uhr
    Mittwoch 10.00 bis 13.00 und 15.00-18.00 Uhr
    Donnerstag 15.00 bis 19.00 Uhr
    Freitags 15.00 bis 18.00 Uhr
    Samstags 10.00 bis 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06144 404-0

    Telefax: 06144 404-69

    E-Mail: gemeindeverwaltung@bischofsheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Da 41.5 - Bodenschutz

    Adresse

    Postanschrift

    64278 Darmstadt

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-8155

    Telefax: +49 6151 12-5686

    E-Mail: bodenschutz-da@rpda.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte geben Sie bei Ihrer schriftlichen Anfrage möglichst folgende Daten zur Lage des betreffenden Grundstücks an

    • Stadt / Gemeinde,
    • Stadtteil / Ortsteil,
    • Straße und Hausnummer.

    Hilfreich sind auch:

    • Flur / Flurstücksbezeichnung,
    • Lageplan (Ausschnitt aus einer topografischen Karte mit Kennzeichnung der Fläche).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

     Auskünfte sind in der Regel gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach dem Aufwand berechnet. Bitte geben Sie daher die Rechnungsadresse an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 23.05.2017

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Kontaminierung, Grundstück, Stillgelegte Deponie, Grundstück, Deponie, Grundstück, Bodenverunreinigung, Boden, Grundstück, Grundstück, Altablagerung, Altlasten, Altlasten Auskunft, Grundstück, Kontamination, Verdachtsflächen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de