Waffenschein
Beschreibung
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).
Online-Dienst
Erstantrag Kleiner Waffenschein
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
Hinweise für Groß-Gerau: Waffenschein
Herr Wolf
Tel.: 06152-989 375
Ansprechpartner
Landkreis Groß-Gerau - Waffenbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06152 989-263
Telefax: 06152 989-697
E-Mail: jagdwaffen@kreisgg.de
Internet
Landkreis Groß-Gerau - Revision & Kommunalaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06152 989-315
Telefax: 06152 989-697
E-Mail: kowa@kreisgg.de
Internet
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:
- Volljährigkeit (18 Jahre),
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- Nachweis eines Bedürfnisses,*
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
- Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*
* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Groß-Gerau: Waffenschein
Verwaltungsgebühr 126.00 EUR
Hinweise für Groß-Gerau
Verwaltungsgebühr 102.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Waffenpass, Waffenschein, Waffe, Schusswaffen, Waffenrecht