Anonyme Geburt
Beschreibung
Es gibt immer wieder Fälle, in denen Frauen sich selbst oder ihrer Umwelt eine Schwangerschaft aus einer Notlage heraus nicht eingestehen. Oder sie wollen aus Furcht vor einer möglichen Aufdeckung der Schwangerschaft keine Hilfe in Anspruch nehmen. Gründe hierfür können sein, dass minderjährige Frauen Angst vor ihren Eltern oder massiver Gewalt ihres Partners haben, Frauen illegal in Deutschland leben, Frauen obdachlos sind, Frauen durch extreme kulturelle oder weltanschauliche Zwänge unter Druck gesetzt werden oder sich in einer für ausweglos erscheinenden Notsituation befinden. Die anonyme Abgabe eines Kindes stellt für jede Mutter eine schwer wiegende Entscheidung dar, die nur in einer völlig aussichtslosen Situation erwogen wird.
Um Kurzschlussreaktionen wie etwa einer Aussetzung oder einer Tötung des Kindes vorzubeugen, wurden an mehreren Orten so genannte "Babyklappen" oder die Möglichkeit einer anonymen Geburt eingerichtet. Grundsatz ist dabei immer eine absolute Anonymität und Vertraulichkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informationen bekommen Sie über eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe oder unter www.schwanger-info.de.
Darüber hinaus existiert ein kostenfreies Notruftelefon für Schwangere und Mütter mit Neugeborenen in Not, das bundesweit kostenlos rund um die Uhr unter der Nummer
0800-456 0 789
erreichbar ist.
Es gibt eine Reihe von Stellen, die bereits im Vorfeld der Geburt helfen können. Insbesondere die landesweit flächendeckend eingerichteten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten im Notfall umgehende kostenfreie Beratung, Unterstützung und informieren über materielle und psychische Hilfen. Sie garantieren Anonymität und können daher ohne Bedenken aufgesucht werden. Auch die einzelnen Babyklappenbetreiber halten selbst Beratungs- und Hilfeangebote vor, da sie die Nutzung der Babyklappe als letzte Möglichkeit sehen, ein Kind in sichere Obhut zu geben.
- schwanger-info(Familienplanung.de)
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 74
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Servicestelle:
Montag bis Donnerstag, 07:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag, 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Telefonzentrale:
Montag bis Donnerstag, 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag, 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06151 881-0
Telefon: 115(Behördennummer)
E-Mail: kreisverwaltung@ladadi.de
Sonstiges (DE_MAIL): kreisverwaltung@ladadi.de-mail.de
Internet
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Stichwörter
Darmstadt-Dieburg, Kreisausschuss Darmstadt-Dieburg, Ladadi, Landkreis Darmstadt-Dieburg
Stadt Weiterstadt - Fachdienst Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06150 400-2500
Telefax: 06150 400-2509
E-Mail: standesamt@weiterstadt.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Wie unterscheiden sich Babyklappe und anonyme Geburt?
Bei der
Babyklappe
(auch "Babyfenster", "Babykörbchen" o. ä. genannt) kann ein Neugeborenes anonym abgegeben werden. Es gleitet in ein Wärmebett, wobei mittels elektronischen Signals die sofortige Versorgung des Kindes sichergestellt wird. Allerdings kümmert sich niemand um die Mutter. Sie ist sowohl medizinisch als auch mit ihren Problemen alleine.
Die
anonyme Geburt
läuft ab wie eine "normale" klinische Geburt, aber ohne dass die entbindende Frau der Geburtsklinik ihre Identität mitteilt. Kind und Mutter werden medizinisch versorgt. Die Mutter kann im Krankenhaus ggf. noch Beratung und Unterstützung bei ihrer Entscheidung erhalten, wenn sie das möchte. Sie ist sicher vor dem Druck anderer Personen.
Bei beiden Angeboten hat die leibliche Mutter die Möglichkeit, Informationen über die Herkunft des Kindes zu hinterlegen, ohne dabei ihren eigenen Namen zu offenbaren. Beurkundungsrechtlich wird das Kind wie eine Person mit ungewissem Personenstand nach § 26 des Personenstandsgesetzes behandelt. Danach bestimmt die zuständige Verwaltungsbehörde (Landkreis, Kreisfreie Stadt), welcher Geburtsort und Geburtstag sowie welcher Vor- und Familienname vom Standesamt in das Geburtenbuch einzutragen ist.
Bei anonymer Geburt und auch bei der Babyklappe wird das Kind zunächst medizinisch versorgt. Gleichzeitig wird das Jugendamt mit den Mitarbeiterinnen der Babyklappe - bei anonymer Geburt eigenständig - Sorge für eine geeignete Unterbringung und Betreuung des Kindes tragen. Schließlich wird das Kind in die so genannte Adoptionspflege gegeben. Das heißt, das Kind kommt in eine geeignete Familie, die es adoptieren möchte.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Urkunde (Geburtsurkunde), Geburtsurkunde, Babyklappe, Babykorb, Geburtsbeurkundung, Geburtsanzeige, Schwangerschaftskonflikt, Pflegeeltern, Hilfen (Geburt), Geburtsanmeldung, Geburt, Findelkind, Geburten, Adoption, Anonyme Geburt, Bescheinigung Geburt