Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Bienen

    Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Bienen

    Sie möchten Landtiere ("Landtiere" wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) privat oder gewerblich halten? Dann müssen Sie sich für diese Tätigkeit bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde registrieren.

    Beschreibung

    Die Haltung von Landtieren ("Landtiere" wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.

    Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
    Die Tierhaltungen müssen ebenfalls bei der Hessischen Tierseuchenkasse angemeldet werden.

    Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Veterinärbehörde sowie die Hessische Tierseuchenkasse.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Veterinärbehörde sowie die Hessische Tierseuchenkasse.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 420.3 Veterinärwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 67

    64295 Darmstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr: 7:30 - 12:30 Uhr 

    Für Besuche vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin. 

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-1820

    E-Mail: veterinaeramt@ladadi.de

    Internet

    Bankverbindung

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt

    Stichwörter

    Tiergesundheit, Tierschutz, Tierseuche, Veterinäramt

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
       

    Voraussetzungen

    Es gibt keine Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Hessische Tierseuchenkasse: Für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse können Sie den Antrag online stellen.
    • Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.: Der Antrag kann via Formular eingereicht werden.
    • Für die Registrierung nehmen Sie bitte mit Ihrer Veterinärbehörde Kontakt auf.
       

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Stichwörter

    Anmeldung Tierhaltung, Registrierung Tierhaltung, Bienen, Anzeige Tierhaltung, Nutztiere, Hühner, Tierseuchenkasse, Geflügel, Veterinärbehörde, Registrierung Betriebe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de