Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal

    Anzeige des Waffengebrauchs während des Wachdienstes

    Beschreibung

    Falls Sie als Bewachungsunternehmer oder eine ihrer Wachpersonen im Wachdienst von Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder von Reizstoffsprühgeräten Gebrauch gemacht haben, ist dies unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt) und - falls noch keine Anzeige nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Bewachungsverordnung erfolgt ist - zugleich an die zuständige Polizeidienststelle.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Öffentliche Sicherheit + Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Kaiser-Platz 3

    Postfach

    64342 Seeheim-Jugenheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

    Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06257 990370

    E-Mail: ordnungsamt@seeheim-jugenheim.de

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Fachbereich: Standesamt, Kinder, Jugend, Senioren, Soziales, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Georg-Kaiser-Platz 3

    Postfach

    64342 Seeheim-Jugenheim

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 720.4 Waffen- und Sprengstoffrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Albinistraße 23

    64807 Dieburg

    Postanschrift

    Jägertorstraße 207

    Postfach

    64289 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-0

    E-Mail: waffenrecht@ladadi.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Mitteilung ist ausreichend.

    Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2023

    Stichwörter

    Schusswaffen, Verteidigung, Objektschutz, Sicherheitsdienst, Türsteher, Waffe, Personenschutz, Wachdienst, Wachpersonal

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de