Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben Überprüfung

    Gewerbe überwachungsbedürftig

    Sie möchten ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummelden? In diesem Zusammenhang überprüft die Gewerbebehörde Ihre Zuverlässigkeit anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.

    Beschreibung

    Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder-ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:

    • An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
      • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
      • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
      • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
      • Edelsteine, Perlen und Schmuck
      • Altmetallen
    • Auskunfteien, Detekteien
    • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
    • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
    • Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
    • Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge

    Zu diesem Zweck müssen Sie unverzüglich nach der Gewerbeanzeige ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und einen Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die jeweils zuständige Gewerbebehörde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Öffentliche Sicherheit + Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Kaiser-Platz 3

    Postfach

    64342 Seeheim-Jugenheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

    Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06257 990370

    E-Mail: ordnungsamt@seeheim-jugenheim.de

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Fachbereich: Standesamt, Kinder, Jugend, Senioren, Soziales, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Georg-Kaiser-Platz 3

    Postfach

    64342 Seeheim-Jugenheim

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 720 Ordnungs- und Gewerberecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Albinistraße 23

    64807 Dieburg

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 54
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Jägertorstraße 207

    Postfach

    64289 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-0

    E-Mail: ordnungsamt@ladadi.de

    Internet

    Bankverbindung

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14

    BIC: HELADEF1DIE

    Bankinstitut: Sparkasse Dieburg

    Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96

    BIC: HELADEF1DAS

    Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) zur Vorlage bei einer Behörde (Leika-Schlüssel: 99049001001002):
    • Ist Gewerbetreibender eine natürliche Person, so ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
    • Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen. 
    • Bei juristischen Personen ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde von jedem gesetzlichen Vertreter zu beantragen.
    • Gewerbezentralregisterauszug nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung (GewO) zur Vorlage bei einer Behörde (Leika-Schlüssel: 99052002109000):
    • Ist Gewerbetreibender eine natürliche Person, so ist ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
    • Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
    • Bei juristischen Personen ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde von jedem gesetzlichen Vertreter zu beantragen.

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: Es gibt kein eigenes Online-Verfahren für die Zuverlässigkeitsprüfung von Gewerbetreibenden. Es können jedoch das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde online beantragt werden.

    Voraussetzungen

    Erfolgte Gewerbe an- oder -ummeldung für die oben gennanten Gewerbezweige

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder umgemeldet haben, prüft die Gewerbebehörde Ihre Zuverlässigkeit.

    Fristen

    Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

    Bearbeitungsdauer

    entfällt

    Kosten

    Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr für Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kraftfahrzeuge, Platin, Fahrräder, Überwachungsbedürftig, Fotoapparaten, Verkauf, Partnervermittlung, Autohandel, Detekteien, Ehevermittlung, Schlüsseldienst, Edelsteine, Sicherungsanlagen, Gewerbeanmeldung, Überprüfungspflichtig, Edelmetalle, Gold, Lederbekleidung, Öffnungswerkzeuge, Altmetalle, Silber, Reisen, Teppiche, Pelzbekleidung, Handel, Perlen, Kfz, Hochwertige, Gewerbe, optisch, Gebrauchtwarenhandel, Videokameras, Partnerbörse, Konsumgüter, gebraucht, Reisebüro, Luxuskonsumgüter, Gebrauchtwagen, Auskunfteien, Erzeugnisse, Gebäudesicherungseinrichtungen, Unterkunftsvermittlung, Autos, Zuverlässigkeitsprüfung, Gebrauchtwagenhandel, Schmuck, Computer, Vermittlung, Dietrich, Unterhaltungselektronik

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English