Abfall: Wilder Müll
Beschreibung
Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Landesbehörden
Zuständigkeit
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Ansprechpartner
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Öffentliche Sicherheit + Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06257 990370
E-Mail: ordnungsamt@seeheim-jugenheim.de
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Betriebshof
Adresse
Postanschrift
Breslauer Straße 16
Postfach
64342 Seeheim-Jugenheim
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Betriebshof:
Montag: 7:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 7:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 7:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06257 9440571
Telefax: 06257 9440569
E-Mail: betriebshof@seeheim-jugenheim.de
Kontaktperson
Frau Franziska Keil
Postanschrift
Breslauer Straße 16
64342 Seeheim-Jugenheim
Telefon Festnetz: 06257 94405-71
Fax: 06257 94405-69
E-Mail: betriebshof@seeheim-jugenheim.de
Herr Martin Vollkammer
Postanschrift
Breslauer Straße 16
64342 Seeheim-Jugenheim
Fax: 06257 9440569
Telefon Festnetz: 06257 9440571
E-Mail: betriebshof@seeheim-jugenheim.de
Internet
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Städtebauliche Planung + Umwelt
Adresse
Postanschrift
Georg-Kaiser-Platz 3
64342 Seeheim-Jugenheim
Öffnungszeiten
Für den persönlichen Besuch hat das Rathaus folgende Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 08.00 bis 12.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06257 990200
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
"Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022
Stichwörter
Bauschutt, Müllkippe, Elektromüll, Waschmaschine, unerlaubte Entsorgung, Sperrmüll, herrenlose Räder, kaputtes Fahrrad, Fahrrad ohne Räder, herrenlose Fahrräder, alte Fahrräder, Müllabfuhr, Fahrrad-Rahmen, Unrat, Autowrack