Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Betriebshof
Adresse
Postanschrift
Breslauer Straße 16
Postfach
64342 Seeheim-Jugenheim
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Betriebshof:
Montag: 7:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 7:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 7:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06257 9440571
Telefax: 06257 9440569
E-Mail: betriebshof@seeheim-jugenheim.de
Kontaktperson
Herr Martin Vollkammer
Postanschrift
Breslauer Straße 16
64342 Seeheim-Jugenheim
Telefon Festnetz: 06257 9440571
Fax: 06257 9440569
E-Mail: betriebshof@seeheim-jugenheim.de
Internet
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Fachbereich: Hochbauprojekte, Liegenschaften + Tiefbau
Adresse
Postanschrift
Georg-Kaiser-Platz 3
64342 Seeheim-Jugenheim
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: 06257 990-221
E-Mail: bauamt@seeheim-jugenheim.de
Kontaktperson
Frau Franziska Keil
Postanschrift
Breslauer Straße 16
64342 Seeheim-Jugenheim
Telefon Festnetz: 06257 94405-71
Fax: 06257 94405-69
E-Mail: betriebshof@seeheim-jugenheim.de
Herr Martin Vollkammer
Postanschrift
Breslauer Straße 16
64342 Seeheim-Jugenheim
Telefon Festnetz: 06257 9440571
Fax: 06257 9440569
E-Mail: betriebshof@seeheim-jugenheim.de
Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Gemeindestraßen
Adresse
Postanschrift
Georg-Kaiser-Platz 3
64342 Seeheim-Jugenheim
Öffnungszeiten
Für den persönlichen Besuch hat das Rathaus folgende Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 08.00 bis 12.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06257 990-209
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reinigung, Schneeräumung, Straßenreinigung, Kehrmaschine, Winterdienst, Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Stadtreinigung, Schmutz, Straße kehren, Müllabfuhr