Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Betriebshof

    Adresse

    Postanschrift

    Breslauer Straße 16

    Postfach

    64342 Seeheim-Jugenheim

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Betriebshof:

    Montag: 7:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag: 7:00 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch: geschlossen
    Donnerstag: 7:00 bis 16:00 Uhr
    Freitag: 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06257 9440571

    Telefax: 06257 9440569

    E-Mail: betriebshof@seeheim-jugenheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Fachbereich: Hochbauprojekte, Liegenschaften + Tiefbau

    Adresse

    Postanschrift

    Georg-Kaiser-Platz 3

    64342 Seeheim-Jugenheim

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06257 990-221

    E-Mail: bauamt@seeheim-jugenheim.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Gemeindestraßen

    Adresse

    Postanschrift

    Georg-Kaiser-Platz 3

    64342 Seeheim-Jugenheim

    Öffnungszeiten

    Für den persönlichen Besuch hat das Rathaus folgende Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 08.00 bis 12.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06257 990-209

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reinigung, Schneeräumung, Straßenreinigung, Kehrmaschine, Winterdienst, Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Stadtreinigung, Schmutz, Straße kehren, Müllabfuhr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de