Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Beschreibung

    Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.

    Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.

    Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Betriebshof

    Adresse

    Postanschrift

    Breslauer Straße 16

    Postfach

    64342 Seeheim-Jugenheim

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Betriebshof:

    Montag: 7:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag: 7:00 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch: geschlossen
    Donnerstag: 7:00 bis 16:00 Uhr
    Freitag: 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06257 9440571

    Telefax: 06257 9440569

    E-Mail: betriebshof@seeheim-jugenheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Fachbereich: Hochbauprojekte, Liegenschaften + Tiefbau

    Adresse

    Postanschrift

    Georg-Kaiser-Platz 3

    64342 Seeheim-Jugenheim

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06257 990-221

    E-Mail: bauamt@seeheim-jugenheim.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Seeheim-Jugenheim - Straßenreinigung + Winterdienst

    Adresse

    Postanschrift

    Breslauer Str. 16

    64342 Seeheim-Jugenheim

    Kontakt

    Telefon: 06257 9440571

    E-Mail: betriebshof@seeheim-jugenheim.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
    • § 10 Abs. 4 HStrG
    • Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Räumpflicht, Eis, Streumittel, Granulat, Streusplitt, Streupflicht, Sand, Räum- und Streupflicht, Schnee, Winterdienst, Schneeräumung, Schneepflug, Glatteis, Streusalz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de