Abwassergebühr
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem
Abwasserbeitrag
zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils
einmalig
einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die
Abwassergebühr
ist
laufend
für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Roßdorf: Abwassergebühr
Für die Meldung einer Kanalstörung gibt es in Roßdorf eine Rufbereitschaft unter der Nummer 0176/1180852.
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 815-0
Telefax: +49 611 815-1941
E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de
Internet
Stichwörter
HMUKLV
Gemeinde Roßdorf - Zentrale Dienste & Steuerung - Finanzverwaltung Kasse
Adresse
Postanschrift
Erbacher Straße 1
64380 Roßdorf
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06154 808-455
Telefax: 06154 808-109
E-Mail: gemeindekasse@rossdorf.de
Internet
Gemeinde Roßdorf - Gemeindewerke Technisch
Adresse
Postanschrift
Erbacher Straße 1
64380 Roßdorf
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06154 808-453
Telefax: 06154 808-109
E-Mail: bauamt@rossdorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Roßdorf: Abwassergebühr
Die Erläuterungen zur Beantragung der Entwässerungsgenehmigung finden Sie unter folgendem Link:
- Antrag Entwässerungsgenehmigung RoßdorfKeine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Roßdorf: Abwassergebühr
Die Entwässerungssatzung der Gemeinde Roßdorf finden Sie unter folgendem Link:
- Entwaesserungssatzung.pdf unter www.rossdorf.deKeine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Roßdorf: Abwassergebühr
Für die Meldung einer Kanalstörung gibt es in Roßdorf eine Rufbereitschaft unter der Nummer 0176/1180852.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Abwassergebühr, Abwasserzweckverband, Gebühr, Abwasser, Kloakewasser, Wasserverbrauch, Schmutzwasser