Nutzungsänderung von Gebäuden
Beschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.
Zuständigkeit
Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Roßdorf - Ortsentwicklung Bauen/Planen/Umwelt
Adresse
Postanschrift
Erbacher Straße 1
64380 Roßdorf
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06154 808-453
Telefax: 06154 808-109
E-Mail: bauamt@rossdorf.de
Internet
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 410 Bauaufsicht, Denkmalschutz, Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 74
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06151 881-2341
E-Mail: bauaufsicht@ladadi.de
Internet
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Stichwörter
Bauamt, Untere Bauaufsichtsbehörde
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
- Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
- Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
- Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
- Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
- Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
- Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)
Rechtsgrundlage(n)
- Hessische Bauordnung (HBO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauleitplanung, Baugenehmigung, Vermessung, ALKIS, Nutzungsänderung von Gebäuden