Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
- Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.
Online-Dienst
Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen (auch Plakate) Roßdorf
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Ansprechpartner
Gemeinde Roßdorf - Öffentliche Sicherheit & Ordnung
Adresse
Postanschrift
Erbacher Straße 1
64380 Roßdorf
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06154 808-452
E-Mail: ordnungsamt@rossdorf.de
Internet
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730 Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 54
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Jägertorstraße 207
Postfach
64289 Darmstadt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr ( Annahmeschluss 11.30 Uhr)
Mittwoch, 14 bis 18 Uhr (Annahmeschluss 17.00 Uhr)
Bei hohem Kundenaufkommen kann ein früherer Annahmeschluss festgelegt werden.
Kontakt
Telefon: 06151 8811302
Telefon: 06151 8811292
E-Mail: verkehr@ladadi.de
Internet
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
erforderliche Unterlagen
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Verordnung zur Bestimmung Straßenverkehrsrechtlicher ZuständigkeitenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Entscheidung kann kostenfrei ergehen; im Übrigen liegen die Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verbote Verkehr, Gurtpflicht, Gebote Verkehr, Helmpflicht, Anschnallpflicht, Helmtragepflicht Befreiung, Gurtanlegepflicht Befreiung, Ausnahmegenehmigung Verkehr