Abwasser Beseitigung

    Abwassergebühr

    Beschreibung

    Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

    Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

    Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

    Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
    Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Roßdorf: Abwassergebühr

    Für die Meldung einer Kanalstörung gibt es in Roßdorf eine Rufbereitschaft unter der Nummer 0176/1180852.

    Zuständigkeit

    Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Roßdorf - Zentrale Dienste & Steuerung - Finanzverwaltung Kasse

    Adresse

    Postanschrift

    Erbacher Straße 1

    64380 Roßdorf

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06154 808-455

    E-Mail: gemeindekasse@rossdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Roßdorf - Gemeindewerke Technisch

    Adresse

    Postanschrift

    Erbacher Straße 1

    64380 Roßdorf

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06154 808-453

    E-Mail: bauamt@rossdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Roßdorf: Abwassergebühr

    Die Erläuterungen zur Beantragung der Entwässerungsgenehmigung finden Sie unter folgendem Link:

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Roßdorf: Abwassergebühr

    Die Entwässerungssatzung der Gemeinde Roßdorf finden Sie unter folgendem Link:

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Roßdorf: Abwassergebühr

    Für die Meldung einer Kanalstörung gibt es in Roßdorf eine Rufbereitschaft unter der Nummer 0176/1180852.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gebühr, Abwasser, Kloakewasser, Schmutzwasser, Abwassergebühr, Wasserverbrauch, Abwasserzweckverband

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de