Mietwohnraum mit Belegungsbindung Förderung

    Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen

    Beschreibung

    Als Träger für den Neubau, Aus- und Umbau von Altenwohnungen oder Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften für Senioren können Sie staatliche Fördermittel im Hessischen Mietwohnungsbauprogramm erhalten.

    Zuständigkeit

    Die örtliche Wohnraumförderstelle.

    Ansprechpartner

    Stadt Reinheim - Sozialamt

    Adresse

    Postanschrift

    Cestasplatz 1

    64354 Reinheim

    Öffnungszeiten

    Montag: 13.30 - 18.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 11.30 Uhr Mittwoch: 8.00 - 11.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 11.30 Uhr Freitag: 8.00 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06162 805-13

    E-Mail: sozialamt@reinheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Die geförderte Wohnung unterliegt 20 Jahre Mietpreis und Belegungsbindungen zu Gunsten von Haushalten, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
    • Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
    • Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten.
    • Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
       

    Hinweis:
    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnungsbauförderung, Mietwohnungen, Förderung, Umbau, Wohnraumförderung, Altenwohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de