Mietwohnraum mit Belegungsbindung Förderung
Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen
Beschreibung
Als Träger für den Neubau, Aus- und Umbau von Altenwohnungen oder Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften für Senioren können Sie staatliche Fördermittel im Hessischen Mietwohnungsbauprogramm erhalten.
Zuständigkeit
Die örtliche Wohnraumförderstelle.
Ansprechpartner
Stadt Reinheim - Sozialamt
Adresse
Postanschrift
Cestasplatz 1
64354 Reinheim
Öffnungszeiten
Montag: 13.30 - 18.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 11.30 Uhr Mittwoch: 8.00 - 11.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 11.30 Uhr Freitag: 8.00 - 11.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06162 805-13
E-Mail: sozialamt@reinheim.de
Internet
Voraussetzungen
- Die geförderte Wohnung unterliegt 20 Jahre Mietpreis und Belegungsbindungen zu Gunsten von Haushalten, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
- Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten.
- Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wohnungsbauförderung, Mietwohnungen, Förderung, Umbau, Wohnraumförderung, Altenwohnung