Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden
Beschreibung
Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine Störung einer Ampel entdeckt? Bitte melden Sie dies mit genauer Standortangabe (Ort, Straße, Hausnummer) umgehend der örtlichen Straßenbaubehörde, damit der Schaden beziehungsweise die Störung behoben werden kann und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet bleibt.
Definition von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen siehe: "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweis:
Fehlende oder ausgefallene Verkehrszeichen können eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu informieren.
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die örtlich zuständige Straßenbaubehörde.
Zuständige Straßenbaubehörde ist
-
für die Autobahnen, die Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern) und die Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern):
Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement; -
für die Kreisstraßen in der Regel:
in Landkreisen der Kreisausschuss, in Kreisfreien Städten der Magistrat; -
für die Gemeindestraßen sowie die Landes- und Kreisstraßen in Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern:
der Gemeindevorstand (in Städten: der Magistrat).
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrseinrichtungen zuständig ist.
Ansprechpartner
Stadt Pfungstadt - Infrastruktur
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 12-14
Postfach
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Montag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06157 988-1174
E-Mail: bauamt@pfungstadt.de
Stadt Pfungstadt - Stadtpolizei
Beschreibung
Online-Anhörung:
Adresse
Postanschrift
Borngasse 17
Postfach
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon: 06157 988-1208
Telefon: 06157 988-1216
E-Mail: stadtpolizei@pfungstadt.de
Kontaktperson
Herr Crößmann
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
E-Mail: dominic.croessmann@pfungstadt.de
Stadt Pfungstadt - Straßen- und Tiefbau
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 12-14
Postfach
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Stadthaus I: Stadthaus II:
Montag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
07.00 Uhr - 15.30 UhrDienstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
07.00 Uhr - 15.30 UhrMittwoch:
geschlossen
07.00 Uhr - 12.00 UhrDonnerstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
07.00 Uhr - 18.00 UhrFreitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
07.00 Uhr - 12.00 Uhrund nach Termin-Vereinbarung
Kontakt
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E-Mail: bauamt@pfungstadt.de
Stadt Pfungstadt - Amt für Bürger und Ordnung
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Mailadresse für Gewerbeangelegenheiten: gewerbe@pfungstadt.de
Telefon: 06157 988-1221
Mailadresse für Abfallangelegenheiten: abfall@pfungstadt.de
Telefon: 06157 988-1244
Adresse
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
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07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
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07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung.
Mailadresse für Gewerbeangelegenheiten: gewerbe@pfungstadt.de
Telefon: 06157 988-1221
Mailadresse für Abfallangelegenheiten: abfall@pfu...
Kontakt
Telefon: 06157 988-0
Telefax: 06157 988-1310
E-Mail: abfall@pfungstadt.de
E-Mail: buerger-ordnung@pfungstadt.de
E-Mail: gewerbe@pfungstadt.de
Internet
Weitere Informationen
Ordnungsamt
Verwarngeld
Verwarngelder
Bußgeld
Bußgelder
Strafe
Stadtpolizei
Kommunalpolizei
Ordnungspolizei
Ortspolizei
Verwarnung
Polizei
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730 Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 54
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Jägertorstraße 207
Postfach
64289 Darmstadt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr ( Annahmeschluss 11.30 Uhr)
Mittwoch, 14 bis 18 Uhr (Annahmeschluss 17.00 Uhr)
Bei hohem Kundenaufkommen kann ein früherer Annahmeschluss festgelegt werden.
Kontakt
Telefon: 06151 8811302
Telefon: 06151 8811292
E-Mail: verkehr@ladadi.de
Internet
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 90 Grundgesetz (GG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG): Träger der Straßenbaulast:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Teil II der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Zeichen und Verkehrseinrichtungen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 9 Hessisches Straßengesetz (HStrG): Straßenbaulast:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Dritter Teil des HStrG: Träger der Straßenbaulast und Straßenbaubehörden:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, müssen Sie diesen umgehend der Polizei melden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Verkehrszeichen, Ampelstörung, Störung von Verkehrseinrichtungen, Verkehrsschilder, Störung von Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Ampeln, Schilder, Bahnübergangsstörung