Sterbefall anzeigen
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Stadt Pfungstadt - Bürgermeister
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 12-14
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06157 988-1100
Telefax: 06157 988-1305
E-Mail: buergermeister@pfungstadt.de
Kontaktperson
Frau Gunkel
Postanschrift
Kirchstraße 12-14
64319 Pfungstadt
Fax: 06157 988-1305
Telefon Festnetz: 06157 988-1101
E-Mail: monika.gunkel@pfungstadt.de
Internet
Stadt Pfungstadt - Standesamt
Adresse
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Spezielle Informationen des Standesamtes Pfungstadt finden Sie hier.
Öffnungszeiten Standesamt
Montag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06157 988-1230
Telefon: 06157 988-1231
E-Mail: standesamt@pfungstadt.de
Kontaktperson
Frau Nikoles
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Telefon Festnetz: 06157 988-1231
E-Mail: diana.nikoles@pfungstadt.de
Frau de Groot
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Telefon Festnetz: 06157 988-1230
E-Mail: anja.de-groot@pfungstadt.de
Internet
Stadt Pfungstadt - Amt für Bürger und Ordnung
Beschreibung
Mailadresse für Gewerbeangelegenheiten: gewerbe@pfungstadt.de
Telefon: 06157 988-1221
Mailadresse für Abfallangelegenheiten: abfall@pfungstadt.de
Telefon: 06157 988-1244
Adresse
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Montag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung.
Mailadresse für Gewerbeangelegenheiten: gewerbe@pfungstadt.de
Telefon: 06157 988-1221
Mailadresse für Abfallangelegenheiten: abfall@pfu...
Kontakt
Telefon: 06157 988-0
Telefax: 06157 988-1310
E-Mail: abfall@pfungstadt.de
E-Mail: buerger-ordnung@pfungstadt.de
E-Mail: gewerbe@pfungstadt.de
Internet
Formulare
Sterbefallanzeige
Weitere Informationen
Ordnungsamt
Verwarngeld
Verwarngelder
Bußgeld
Bußgelder
Strafe
Stadtpolizei
Kommunalpolizei
Ordnungspolizei
Ortspolizei
Verwarnung
Polizei
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
- SterbeurkundeKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016
Stichwörter
Sterbefall-anzeige, Trauerfall, Sterbefall, Todesfall