Anzeige einer Hausgeburt
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
das Standesamt des Geburtsortes
Ansprechpartner
Stadt Pfungstadt - Standesamt
Adresse
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Spezielle Informationen des Standesamtes Pfungstadt finden Sie hier.
Öffnungszeiten Standesamt
Montag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06157 988-1230
Telefon: 06157 988-1231
E-Mail: standesamt@pfungstadt.de
Kontaktperson
Frau Nikoles
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Telefon Festnetz: 06157 988-1231
E-Mail: diana.nikoles@pfungstadt.de
Frau de Groot
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Telefon Festnetz: 06157 988-1230
E-Mail: anja.de-groot@pfungstadt.de
Internet
Stadt Pfungstadt - Amt für Bürger und Ordnung
Beschreibung
Mailadresse für Gewerbeangelegenheiten: gewerbe@pfungstadt.de
Telefon: 06157 988-1221
Mailadresse für Abfallangelegenheiten: abfall@pfungstadt.de
Telefon: 06157 988-1244
Adresse
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Montag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung.
Mailadresse für Gewerbeangelegenheiten: gewerbe@pfungstadt.de
Telefon: 06157 988-1221
Mailadresse für Abfallangelegenheiten: abfall@pfu...
Kontakt
Telefon: 06157 988-0
Telefax: 06157 988-1310
E-Mail: abfall@pfungstadt.de
E-Mail: buerger-ordnung@pfungstadt.de
E-Mail: gewerbe@pfungstadt.de
Internet
Weitere Informationen
Ordnungsamt
Verwarngeld
Verwarngelder
Bußgeld
Bußgelder
Strafe
Stadtpolizei
Kommunalpolizei
Ordnungspolizei
Ortspolizei
Verwarnung
Polizei
erforderliche Unterlagen
-
bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern und die Eheurkunde
- oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
-
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- Bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Rechtsgrundlage(n)
- § 33 Personenstandsverordnung (PStV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- §§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Kosten
Gebührenfrei
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Geburt, Antrag Geburtsurkunde, Geburten, Geburtsurkunde, Schwangerschaft, Standesamt, Entbindung, Vater, Standesamtsangelegenheiten, Mutter, Nachwuchs, Geburtsanzeige, Sohn, Kind, Baby, Kindesanmeldung, Bescheinigung Geburt, Standesamtsangelegenheit, Tochter, Frühgeburt, Geburtsanmeldung, Standesamt, Geburtsbeurkundung, Urkunde, Geburtstag, Urkunde (Geburtsurkunde), Klapperstorch, Anmeldung