Spielplätze Einrichtung

    Spielplätze

    Beschreibung

    Spielplätze sind für Kinder und Jugendliche oft die einzigen Orte zum Austoben, gemeinsamen Spielen, kreativen Experimentieren oder einfach nur zum Treffen.

    Spielen ist entscheidend für die Entwicklung von Kindern. Spielplätze tragen zur Entfaltung bei und fördern Selbstsicherheit und Selbstvertrauen. Sie sind damit eine wichtige Ergänzung zum Spielen daheim und zu anderen Freizeitangeboten.

    Die Hessische Bauordnung schreibt die Errichtung von Kinderspielplätzen explizit vor. Sie verlangt, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen ein ausreichend großer Spielplatz anzulegen ist. Nur ausnahmsweise kann auf die Bereitstellung einer solchen Spielfläche verzichtet werden, wenn

    • in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein sonstiger, für die Kinder nutzbarer Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden ist oder
    • ein solcher Spielplatz wegen der Art und der Lage der Wohnung nicht erforderlich ist.

    Kaum ein größeres Wohnprojekt darf daher ohne die dazugehörigen Kinderspielplätze errichtet werden.

    Die Gestaltung von Freiflächen, die Einrichtung und der Betrieb von Spielplätzen sind außerdem auch kommunale Aufgaben. Aus diesem Grund befinden sich auch zahlreiche Spielplatzanlagen in den einzelnen Städten und Gemeinden. Die Kommunen erfüllen dadurch einen Teil ihres Auftrags, Kinder- und Jugendarbeit zu betreiben (siehe dazu auch § 11 SGB VIII - Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit).

    Zahlreiche Kommunen stellen Informationen über Spielplätze und Treffpunkte bereits ausführlich über das Internet zur Verfügung. Spielplätze und Treffpunkte werden beschrieben, Aktionen können angekündigt und dokumentiert werden und Suchfunktionen erleichtern das Auffinden von Angeboten in Wohnortnähe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Wenn Sie Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zu Spielplätzen in Ihrer Stadt/Gemeinde haben, wenden Sie sich an das Bau- und Grünflächenamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Dort bzw. auch oft im Internetauftritt Ihrer Verwaltung erfahren Sie auch, wo Spielplätze sind.
    • Wenn Sie Verschmutzungen (z. B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z. B. durch ältere Jugendliche) melden wollen, wenden Sie sich an das Ordnungsamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Pfungstadt - Bauen, Umwelt, Stadtplanung

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstraße 12-14

    Postfach

    64319 Pfungstadt

    Öffnungszeiten

        Stadthaus I:                                                                                                                                  Stadthaus II:

    Montag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    07.00 Uhr - 15.30 Uhr

    Dienstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    07.00 Uhr - 15.30 Uhr

    Mittwoch:

    geschlossen

    07.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Donnerstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    07.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Freitag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    07.00 Uhr - 12.00 Uhr

              und nach Termin-Vereinbarung



    Kontakt

    Telefon: 06157 988-1170

    Telefon: 06157 988-1188

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Pfungstadt - Natur- und Landschaftspflege

    Beschreibung

    - Friedhof
    - öffentliches Grün
    - Naturschutz
    - Forst

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 85

    Postfach

    64319 Pfungstadt

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr: 09:00 bis 12:00 Uhr 

    Mo-Do: 13:00 bis 15:00 Uhr

    Termine aktuell nur nach vorheriger Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 06157 988-1540

    Telefax: 06157 9881541

    E-Mail: friedhof@pfungstadt.de

    Weitere Informationen

    Grabstätten:

    • Reihengrabstätten für 1 Grabstelle (ab 5. Lebensjahr) 
    • Anonyme Reihengrabstätte für 1 Grabstelle (einschließlich Rasenpflege) 
    • Kindergrabstätten für 1 Grabstelle (bis 5. Lebensjahr) 
    • Urnenreihengrabstätten für 1 Grabstelle (Urne) 
    • Anonyme Urnenreihengrabstätte für 1 Grabstelle (einschließlich Rasenpflege) 

    Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen. Sie werden der Reihe nach belegt und im Sterbefall für die Dauer der Ruhefrist (25 Jahre) des zu Bestattenden zugeteilt. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

    Anonyme Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen. Sie werden anonym in einem durch die Friedhofsverwaltung festgelegten Grabfeld beigesetzt. Die Bestattung wird ohne Zeugen vorgenommen. Das anonyme Grabfeld wird durch 4 Buchen und einen Findling (mit der Aufschrift Anonymes Grabfeld) kenntlich gemacht. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

    Kindergrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen. Sie werden der Reihe nach belegt und im Sterbefall für die Dauer der Ruhefrist (20 Jahre) des zu Bestattenden zugeteilt. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Ausnahmen sind möglich.

    Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten für Aschenbestattungen. Sie werden der Reihe nach belegt und im Sterbefall für die Dauer der Ruhefrist (25 Jahre) des zu Bestattenden zugeteilt. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

    Anonyme Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten für Aschenbestattungen. Sie werden anonym in einem durch die Friedhofsverwaltung festgelegten Grabfeld beigesetzt. Die Bestattung wird ohne Zeugen vorgenommen. Das anonyme Grabfeld wird durch 4 Buchen und einen Findling (mit der Aufschrift Anonymes Grabfeld) kenntlich gemacht. Ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Pfungstadt - Bauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstraße 12-14

    64319 Pfungstadt

    Öffnungszeiten

    Montag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Dienstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Mittwoch:

    geschlossen

    Donnerstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Freitag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr


    Bitte beachten Sie: Termine nur nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefax: 06157 988-1314

    E-Mail: bauamt@pfungstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Pfungstadt - Planung, Gebäude, Liegenschaften und Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstraße 12-14

    64319 Pfungstadt

    Öffnungszeiten

    Montag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Dienstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Mittwoch:

    geschlossen

    Donnerstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Freitag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06157 988-1187

    Telefax: 06157 988-1314

    E-Mail: bauamt@pfungstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spielgeräte, Abenteuerspielplatz, Kinderspielplatz, Vandalismus, Mehrgenerationenplatz, Verunreinigung, Erlebnisspielräume

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de