personenbezogene Daten Sperrung

    Personenbezogene Daten - Sperrung von Daten

    Beschreibung

    Jede öffentliche Stelle des Bundes, des Landes Hessen, der Gemeinden und Landkreise ist verpflichtet, die über Sie gespeicherten Daten zu sperren, wenn

    • Sie die Richtigkeit der gespeicherten Daten bestreiten und sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen lässt,
    • ihre Verarbeitung unzulässig ist und die Löschung Sie in der Verfolgung Ihrer Rechte beeinträchtigen würde.

    Was passiert nach der Sperrung der Daten?

    Die Sperrung der Daten hat zur Folge, dass diese ohne Ihre Einwilligung nur noch in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen verarbeitet werden dürfen. Von der Sperrung Ihrer Daten sind die Empfänger übermittelter Daten zu benachrichtigen, es sei denn, die Benachrichtigung erweist sich als unmöglich oder erfordert einen unverhältnismäßig hohen Aufwand.

    Gleiches gilt, wenn die öffentliche Stelle unzulässig Daten über Sie in Akten speichert oder Ihre in Akten gespeicherten Daten zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind. Außerdem gilt dies auch, wenn ein Vernichten der gesamten Akte nicht in Betracht kommt und ohne die Sperrung Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt würden.

    Sonstiges

    Nach § 35 des Bundesdatenschutzgesetzes haben Sie auch gegenüber nicht öffentlichen Stellen (also Unternehmen) grundsätzlich einen Anspruch auf Sperrung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten, wenn

    • im Falle Ihres Löschungsverlangens durch die Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,
    • Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt würden,
    • eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist,
    • Sie ihre Richtigkeit bestreiten und sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen lässt.

    Hinweise für Pfungstadt: Personenbezogene Daten - Sperrung von Daten

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Stelle, die Daten über Sie gespeichert hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Pfungstadt - Datenschutz

    Beschreibung

    Durch die DSG-VO wurden die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten auf die Fa. b-pisec, Frankfurt am Main, verlagert.

    Ansprechpartner in der Stadtverwaltung ist aber auch Herr Andreas Theel.

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstraße 12-14

    Postfach

    64319 Pfungstadt

    Öffnungszeiten

    nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06157 988-1195

    Telefax: 06157 988-1300

    E-Mail: andreas.theel@pfungstadt.de

    E-Mail: datenschutz@pfungstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Bearbeitung von Grundsatzfragen des Datenschutzes

    Koordination von Maßnahmen des Datenschutzes

    Erteilung von allgemeinen oder amtsübergreifenden Auskünften. Auskünfte an Betroffene im Sinne des HDSIG und der DSG-VO

    Hinwirken auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften

    Unterrichtung der Beschäftigten über Vorschriften für den Datenschutz

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Pfungstadt - Amt für Bürger und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Borngasse 17

    64319 Pfungstadt

    Öffnungszeiten

    Montag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Dienstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Mittwoch:

    geschlossen

    Donnerstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Freitag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    und nach Vereinbarung.

    Mailadresse für Gewerbeangelegenheiten: gewerbe@pfungstadt.de

    Telefon: 06157 988-1221

    Mailadresse für Abfallangelegenheiten: abfall@pfu...

    Kontakt

    Telefon: 06157 988-0

    Telefax: 06157 988-1310

    E-Mail: buerger-ordnung@pfungstadt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Ordnungsamt

    Verwarngeld

    Verwarngelder

    Bußgeld

    Bußgelder

    Strafe

    Stadtpolizei

    Ordnungspolizei

    Ortspolizei

    Verwarnung

    Polizei

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Durch einen Antrag an die jeweilige Stelle (Behörde oder Unternehmen), die Daten über Sie gespeichert hat, können Sie das Sperren der Daten anstoßen. Der Antrag kann formlos schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Die Antragstellung ist für Sie kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit am 01.02.2013

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Stichwörter

    Robinsonliste, Veröffentlichungssperren, Sperrung, Werbepostverhinderung, Datenschutz, Widerspruchsrecht gegen die Erhebung, Datenspeicherung, Datenschutzgesetz, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten, Datensperrung, Personenbezogene Daten, gespeicherte Daten, Übermittlungssperre, Sperrung von Daten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de