Abfall: Sperrmüll
Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen.
Beschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Hinweise für Otzberg: Abfall: Sperrmüll
Ansprechpartner
Gemeinde Otzberg - Umwelt- und Naturschutz
Adresse
Postanschrift
Otzbergstraße 13
Postfach
64853 Otzberg
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mi. 16.00 Uhr - 18.30 Uhr
Fr. 09.00 Uhr - 11.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06162 9604-501
Telefax: 06162 9604-128
Kontaktperson
Frau Romy Ortwein
Postanschrift
Raiffeisenstraße 4
64853 Otzberg
Fax: 06162 9604-128
Telefon Festnetz: 06162 9604-501
E-Mail: ortwein@otzberg.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Schrottbeseitigung, Dreckbeseitigung, Hausratbeseitigung, Sperrabfall, Altmüll, Mistbeseitigung, Unratbeseitigung, HMUKLV