Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Hinweise für Otzberg: Gehwegschäden

    Außerhalb der Sprechzeiten können Sie Schäden über den Mängelmelder mitteilen. Folgen Sie hierzu diesem Link:

    Mängelmelder für Otzberg

    Ansprechpartner

    Gemeinde Otzberg - Tiefbau

    Adresse

    Postanschrift

    Otzbergstraße 13

    Postfach

    64853 Otzberg

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.       08.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Mi.                 16.00 Uhr - 18.30 Uhr

    Fr.                   09.00 Uhr - 11.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06162 9604-400

    Telefax: 06162 9604-128

    E-Mail: bauamt@otzberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schäden an Wegen, Stolperfallen, Gehwegschaden, Bürgersteigschäden, Fußwegeschäden, Unebenheiten auf Wegen, lockere Platten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de