Personalausweis Änderung

    Personalausweis Änderung

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Beschreibung

    Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird der Ausweis ungültig. Bei Änderungen müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Adressänderung (Änderung im Chip und Adressaufkleber)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Ober-Ramstadt - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Darmstädter Straße 29

    64372 Ober-Ramstadt

    Hausanschrift

    Darmstädter Straße 29

    64372 Ober-Ramstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten: Zutritt zum Einwohnermeldeamt nur mit vereinbartem Termin.

    Hier: Online einen Termin vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon: 06154 702-240

    Telefax: 06154 702-699

    E-Mail: meldeamt@ober-ramstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ober-Ramstadt: Personalausweis Änderung

    • Ausweisdokumente 
    • Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr) 
    • Geburts- oder Heiratsurkunde (zwingend erforderlich) 
    • Gebühr: vor dem 24. Lebensjahr: 22,80 Euro, nach dem 24. Lebensjahr: 37,00 Euro 
    • Zusätzlich bei minderjährigen unter 16 Jahren: Beide Elternteile bzw. ein Elternteil und Einverständniserklärung

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Wird die Ausstellung eines neuen Personalausweises erforderlich, richten sich die Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV). Die Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis ist nach § 1 Abs. 5 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Perso ändern, Personalausweis, ePA, Perso, Identitätsnachweis, PA, Personalausweis Änderung, elektronischer Personalausweis, Lichtbildausweis, Ausweis ändern, Identitätsdokument

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de